AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Vermögen zusammengezählt, Bundessteuer abgezogen, Wohnkosten des Eigenheims und Lebenshaltung gegenübergestellt – und geprüft, ob die Bank die Hypothek im Alter noch als tragbar ansieht.
Wie funktioniert dieser Rechner?
Die AHV-Rente folgt der Rentenformel nach Art. 34 AHVG: Sie liegt zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 pro Monat (2026), fehlende Beitragsjahre kürzen sie anteilig, und Ehepaare erhalten zusammen höchstens 150 % der Maximalrente. Ab Dezember 2026 kommt jedes Jahr die 13. Altersrente dazu. Die Pensionskassen-Rente ist Ihr Altersguthaben mal Umwandlungssatz. Renten sind vollständig steuerbar; die direkte Bundessteuer rechnet der Rechner mit dem Tarif 2026, den Kapitalbezug mit einem Fünftel des Tarifs. Für die Tragbarkeit im Alter setzt er die Hypothek wie die Banken mit 5 % Zins an und vergleicht die Kosten mit dem Renteneinkommen. Reicht das Einkommen nicht, zeigt er, bis zu welchem Alter das Vermögen die Lücke deckt.Die drei Säulen im Alter
Das Einkommen nach der Pensionierung setzt sich in der Schweiz aus drei Teilen zusammen: der AHV (1. Säule), der Pensionskasse (2. Säule) und der privaten Vorsorge mit Säule 3a und übrigem Vermögen (3. Säule). Wer ein Eigenheim besitzt, hat im Alter tiefere Wohnkosten als Mieter – aber nur, wenn die Hypothek dann noch tragbar ist. Dieser Rechner bringt alle Teile zusammen.
Wie hoch wird die AHV-Rente?
Die AHV-Rente hängt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen über das ganze Erwerbsleben und von der Zahl der Beitragsjahre ab. Mit vollen 44 Beitragsjahren liegt sie 2026 zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 pro Monat; die Maximalrente gibt es ab einem Durchschnittseinkommen von rund CHF 90'720. Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente anteilig. Ehepaare erhalten zusammen höchstens 150 % der Maximalrente, also CHF 3'780 pro Monat.
Seit 2026 gibt es zusätzlich die 13. AHV-Rente: Sie wird jedes Jahr im Dezember ausbezahlt und entspricht einem Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Altersrenten. Der Rechner zählt sie zum Jahreseinkommen.
Genau berechnet die AHV Ihre Rente erst bei der Pensionierung. Eine gute Schätzung liefert die kostenlose Rentenvorausberechnung Ihrer Ausgleichskasse – sie berücksichtigt auch Erziehungsgutschriften und die Einkommensteilung unter Ehegatten, die dieser Rechner nicht abbildet.
Pensionskasse: Rente oder Kapital?
Die Rente der Pensionskasse ist Ihr Altersguthaben mal den Umwandlungssatz. Der gesetzliche Mindestsatz von 6,8 % gilt nur für den obligatorischen Teil; die meisten Kassen wenden auf das ganze Guthaben einen tieferen Satz an. Beide Zahlen stehen auf Ihrem Pensionskassenausweis.
Einen Viertel des Guthabens dürfen Sie immer als Kapital beziehen, mehr nur, wenn das Reglement es erlaubt. Die Rente ist lebenslang sicher und wird wie Einkommen besteuert. Das Kapital wird einmalig und deutlich tiefer besteuert, muss dann aber selbst angelegt und eingeteilt werden – der Rechner zeigt, bis zu welchem Alter es reicht.
Ein Vorbezug für das Eigenheim ist bis 3 Jahre vor der Pensionierung möglich. Er fehlt später samt Zins im Altersguthaben und senkt die Rente. Tragen Sie einen geplanten Vorbezug ein, rechnet der Rechner diese Wirkung mit.
Steuern im Ruhestand
Renten aus AHV und Pensionskasse sind vollständig als Einkommen steuerbar. Die direkte Bundessteuer rechnet der Rechner selbst, mit dem Tarif 2026 und den Abzügen für Versicherungsprämien und Verheiratete. Kapitalbezüge aus Pensionskasse und Säule 3a werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, beim Bund zu einem Fünftel des Tarifs. Bezüge im selben Jahr werden zusammengezählt – wer sie auf mehrere Jahre verteilt, bezahlt oft weniger.
Die Kantons- und Gemeindesteuern sind meist deutlich höher als die Bundessteuer und hängen vom Wohnort ab. Der Rechner schätzt sie deshalb nicht, sondern übernimmt Ihren Betrag. Berechnen lässt er sich mit dem Steuerrechner der ESTV.
Das Eigenheim im Alter
Viele Banken prüfen bei der Verlängerung einer Hypothek, ob sie auch mit dem Renteneinkommen tragbar ist: kalkulatorischer Zins von 5 % plus Unterhalt, höchstens 33 % des Einkommens – einzelne Banken gehen bis 38 %. Das ist übliche Bankpraxis, kein Gesetz. Wird die Grenze überschritten, kann die Bank eine Amortisation verlangen. Darum lohnt es sich, die Hypothek vor der Pensionierung mit der Bank zu besprechen, solange das Einkommen noch hoch ist. Mehr dazu im Artikel Eigenheim im Alter.
Ab dem 1. Januar 2029 wird der Eigenmietwert nicht mehr besteuert, dafür sind die Schuldzinsen nicht mehr abziehbar. Der Rechner bildet diese Lage ab 2029 ab. Wer vorher pensioniert wird, findet den Unterschied im Eigenmietwert-Rechner.
Fragen zum Rentenrechner
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Grundlagen & Stand
Redaktionell geprüft: · Mit den offiziellen Quellen abgeglichen. Keine externe Fachprüfung durch eine Hypothekar-, Steuer- oder Rechtsfachperson. Alle Formeln und Annahmen →
- Tragbarkeit nach der Pensionierung (Bankpraxis) – AHV-Referenzalter (AHV 21); Bankpraxis: zweite Hypothek bis zur Pensionierung amortisiert und Tragbarkeit mit Renteneinkommen geprüft (u. a. Migros Bank, Raiffeisen mit 38 % Grenze) (geprüft )
- AHV-Altersrente – Art. 34, 35, 38 AHVG (Fedlex); BSV, «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026» (06.11.2025): Minimalrente CHF 1'260, Maximalrente CHF 2'520, Ehepaare höchstens CHF 3'780, 13. Altersrente = ein Zwölftel der jährlich ausbezahlten Altersrenten (geprüft )
- Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) – Art. 14, 30c, 37 BVG (Fedlex); Bundesrat, Mindestzinssatz 2026 bleibt bei 1,25 % (05.11.2025) (geprüft )
- Direkte Bundessteuer auf Renten und Kapitalbezug – Art. 22, 33, 35, 36, 38 DBG (Fedlex, Stand 02.09.2026); Tarife gemäss Verordnung des EFD vom 10.09.2025 über die kalte Progression, in Kraft seit 01.01.2026 (geprüft )
Laufende Marktdaten (Hypothekarzinsen, SARON, Leitzins) werden wöchentlich automatisch aus dem Datenportal der Schweizerischen Nationalbank nachgeführt und in der Marktübersicht mit Stand ausgewiesen.