Rentenrechner: Rente & Eigenheim

Wie viel Geld Ihnen nach der Pensionierung bleibt – mit AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Steuern und den Kosten Ihres Eigenheims. Und ob die Bank die Hypothek im Alter noch trägt.

Rente & Eigenheim – reicht das Geld nach der Pensionierung?

AHV, Pensionskasse, Säule 3a und Vermögen zusammengezählt, Bundessteuer abgezogen, Wohnkosten des Eigenheims und Lebenshaltung gegenübergestellt – und geprüft, ob die Bank die Hypothek im Alter noch als tragbar ansieht.

ℹ️ Am genauesten wird es mit Ihren eigenen Unterlagen: dem Pensionskassenausweis (Altersguthaben mit 65) und einer Rentenvorausberechnung der AHV, die Sie bei Ihrer Ausgleichskasse kostenlos bestellen können. Alle Beträge in heutigen Franken, ohne Teuerung.
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Haushalt & AHV
Ihr Alter heute
50
Durchschnittliches Jahreseinkommen (CHF)
80'000
Über das ganze Erwerbsleben, in heutigen Franken. Ab CHF 90'720 gibt es die Maximalrente.
Beitragsjahre bis zum Rentenalter
44
Voll sind 44 Jahre. Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um rund 2,3 %.
🏦
Pensionskasse, Säule 3a & Vermögen
Altersguthaben mit 65 laut PK-Ausweis (CHF)
400'000
Hochgerechnetes Guthaben aus dem Ausweis; bei Ehepaaren beide zusammen.
Umwandlungssatz der Pensionskasse (%)
5.4%
Steht im Ausweis. Der gesetzliche Mindestsatz von 6,8 % gilt nur für den obligatorischen Teil – die meisten Kassen rechnen mit weniger.
Davon als Kapital beziehen (%)
0%
Ein Viertel steht Ihnen immer zu (Art. 37 BVG), mehr nur nach Reglement.
Geplanter Vorbezug für das Eigenheim (CHF)
0
Nur eintragen, wenn er im Ausweis noch nicht abgezogen ist.
Säule 3a bei der Pensionierung (CHF)
80'000
Hochrechnen lässt sich das mit dem Säule-3a-Rechner.
Übriges Vermögen bei der Pensionierung (CHF)
100'000
Ersparnisse, Wertschriften, Säule 3b.
Rendite auf dem Vermögen im Ruhestand (%)
1.5%
Planen bis Alter
90
🏡
Eigenheim im Ruhestand
Wert des Eigenheims (CHF)
900'000
Hypothek bei der Pensionierung (CHF)
500'000
Viele Banken erwarten, dass die 2. Hypothek bis zur Pensionierung abbezahlt ist.
Hypothekarzins (%)
1.70%
Unterhalt und Nebenkosten (% des Werts pro Jahr)
1.0%
🧾
Ausgaben & Steuern
Lebenshaltung pro Monat, ohne Wohnen und Steuern (CHF)
4'500
Essen, Krankenkasse, Mobilität, Ferien, Gesundheit – für den ganzen Haushalt.
Kantons- und Gemeindesteuern pro Jahr (CHF)
6'000
Hängen von Kanton und Gemeinde ab. Berechnen Sie den Betrag für Ihr Renteneinkommen mit dem Steuerrechner der ESTV. Die Bundessteuer rechnet dieser Rechner selbst.
Kantons- und Gemeindesteuer auf den Kapitalbezug, einmalig (CHF)
0
Ebenfalls im ESTV-Steuerrechner unter «Kapitalleistung aus Vorsorge».
Heutiges Bruttoeinkommen des Haushalts (CHF/Jahr)
120'000
Nur für den Vergleich: Welchen Teil davon ersetzen die Renten?
📊
Ihr Budget nach der Pensionierung
AHV-Rente pro Monat
—
Pensionskassen-Rente pro Monat
—
Einkommen nach Steuern pro Monat
—
Ausgaben pro Monat
—
Überschuss / Lücke pro Monat
—
Vermögen reicht
—
Tragbarkeit im Alter (Bank)
—
Renten in % des heutigen Einkommens
—
⚠️ Richtwert, keine Rentenberechnung der AHV und keine Steuerveranlagung. Die AHV-Rente ist aus dem Durchschnittseinkommen geschätzt; Erziehungsgutschriften, Einkommensteilung unter Ehegatten und Vorbezug oder Aufschub sind nicht berücksichtigt. Die Tragbarkeit ist übliche Bankpraxis, nicht gesetzlich – keine Kreditzusage.

Wie funktioniert dieser Rechner?

Die AHV-Rente folgt der Rentenformel nach Art. 34 AHVG: Sie liegt zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 pro Monat (2026), fehlende Beitragsjahre kürzen sie anteilig, und Ehepaare erhalten zusammen höchstens 150 % der Maximalrente. Ab Dezember 2026 kommt jedes Jahr die 13. Altersrente dazu. Die Pensionskassen-Rente ist Ihr Altersguthaben mal Umwandlungssatz. Renten sind vollständig steuerbar; die direkte Bundessteuer rechnet der Rechner mit dem Tarif 2026, den Kapitalbezug mit einem Fünftel des Tarifs. Für die Tragbarkeit im Alter setzt er die Hypothek wie die Banken mit 5 % Zins an und vergleicht die Kosten mit dem Renteneinkommen. Reicht das Einkommen nicht, zeigt er, bis zu welchem Alter das Vermögen die Lücke deckt.

Die drei Säulen im Alter

Das Einkommen nach der Pensionierung setzt sich in der Schweiz aus drei Teilen zusammen: der AHV (1. Säule), der Pensionskasse (2. Säule) und der privaten Vorsorge mit Säule 3a und übrigem Vermögen (3. Säule). Wer ein Eigenheim besitzt, hat im Alter tiefere Wohnkosten als Mieter – aber nur, wenn die Hypothek dann noch tragbar ist. Dieser Rechner bringt alle Teile zusammen.

Wie hoch wird die AHV-Rente?

Die AHV-Rente hängt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen über das ganze Erwerbsleben und von der Zahl der Beitragsjahre ab. Mit vollen 44 Beitragsjahren liegt sie 2026 zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 pro Monat; die Maximalrente gibt es ab einem Durchschnittseinkommen von rund CHF 90'720. Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente anteilig. Ehepaare erhalten zusammen höchstens 150 % der Maximalrente, also CHF 3'780 pro Monat.

Seit 2026 gibt es zusätzlich die 13. AHV-Rente: Sie wird jedes Jahr im Dezember ausbezahlt und entspricht einem Zwölftel der im Jahr ausbezahlten Altersrenten. Der Rechner zählt sie zum Jahreseinkommen.

Genau berechnet die AHV Ihre Rente erst bei der Pensionierung. Eine gute Schätzung liefert die kostenlose Rentenvorausberechnung Ihrer Ausgleichskasse – sie berücksichtigt auch Erziehungsgutschriften und die Einkommensteilung unter Ehegatten, die dieser Rechner nicht abbildet.

Pensionskasse: Rente oder Kapital?

Die Rente der Pensionskasse ist Ihr Altersguthaben mal den Umwandlungssatz. Der gesetzliche Mindestsatz von 6,8 % gilt nur für den obligatorischen Teil; die meisten Kassen wenden auf das ganze Guthaben einen tieferen Satz an. Beide Zahlen stehen auf Ihrem Pensionskassenausweis.

Einen Viertel des Guthabens dürfen Sie immer als Kapital beziehen, mehr nur, wenn das Reglement es erlaubt. Die Rente ist lebenslang sicher und wird wie Einkommen besteuert. Das Kapital wird einmalig und deutlich tiefer besteuert, muss dann aber selbst angelegt und eingeteilt werden – der Rechner zeigt, bis zu welchem Alter es reicht.

Ein Vorbezug für das Eigenheim ist bis 3 Jahre vor der Pensionierung möglich. Er fehlt später samt Zins im Altersguthaben und senkt die Rente. Tragen Sie einen geplanten Vorbezug ein, rechnet der Rechner diese Wirkung mit.

Steuern im Ruhestand

Renten aus AHV und Pensionskasse sind vollständig als Einkommen steuerbar. Die direkte Bundessteuer rechnet der Rechner selbst, mit dem Tarif 2026 und den Abzügen für Versicherungsprämien und Verheiratete. Kapitalbezüge aus Pensionskasse und Säule 3a werden getrennt vom übrigen Einkommen besteuert, beim Bund zu einem Fünftel des Tarifs. Bezüge im selben Jahr werden zusammengezählt – wer sie auf mehrere Jahre verteilt, bezahlt oft weniger.

Die Kantons- und Gemeindesteuern sind meist deutlich höher als die Bundessteuer und hängen vom Wohnort ab. Der Rechner schätzt sie deshalb nicht, sondern übernimmt Ihren Betrag. Berechnen lässt er sich mit dem Steuerrechner der ESTV.

Das Eigenheim im Alter

Viele Banken prüfen bei der Verlängerung einer Hypothek, ob sie auch mit dem Renteneinkommen tragbar ist: kalkulatorischer Zins von 5 % plus Unterhalt, höchstens 33 % des Einkommens – einzelne Banken gehen bis 38 %. Das ist übliche Bankpraxis, kein Gesetz. Wird die Grenze überschritten, kann die Bank eine Amortisation verlangen. Darum lohnt es sich, die Hypothek vor der Pensionierung mit der Bank zu besprechen, solange das Einkommen noch hoch ist. Mehr dazu im Artikel Eigenheim im Alter.

Ab dem 1. Januar 2029 wird der Eigenmietwert nicht mehr besteuert, dafür sind die Schuldzinsen nicht mehr abziehbar. Der Rechner bildet diese Lage ab 2029 ab. Wer vorher pensioniert wird, findet den Unterschied im Eigenmietwert-Rechner.

Fragen zum Rentenrechner

Mit vollen 44 Beitragsjahren zwischen CHF 1'260 und CHF 2'520 pro Monat, je nach durchschnittlichem Einkommen. Ehepaare erhalten zusammen höchstens CHF 3'780. Dazu kommt seit 2026 jedes Jahr im Dezember die 13. AHV-Rente.
Das hängt vor allem von den Wohnkosten und Ihrem Lebensstil ab. Der Rechner stellt Ihre Renten nach Steuern den Wohnkosten und Ihrer Lebenshaltung gegenüber und zeigt eine allfällige Lücke pro Monat – und bis zu welchem Alter Ihr Vermögen sie deckt.
Die Rente ist lebenslang sicher, wird aber als Einkommen besteuert. Das Kapital wird einmalig tiefer besteuert, muss aber selbst eingeteilt werden. Einen Viertel dürfen Sie immer als Kapital beziehen, mehr nur nach Reglement. Der Rechner zeigt beides mit der Bundessteuer.
Viele Banken prüfen die Tragbarkeit mit dem Renteneinkommen: 5 % kalkulatorischer Zins plus Unterhalt, höchstens 33 % des Einkommens. Das ist Bankpraxis, kein Gesetz. Der Rechner zeigt Ihre Quote und die Hypothek, die bei Ihrem Renteneinkommen tragbar wäre.
Sie hängen von Kanton und Gemeinde ab, und es gibt keine verlässliche Quelle, die sich für alle Gemeinden abrufen lässt. Der Rechner übernimmt deshalb Ihren Betrag aus dem Steuerrechner der ESTV; die direkte Bundessteuer rechnet er selbst.

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Grundlagen & Stand

Redaktionell geprüft: · Mit den offiziellen Quellen abgeglichen. Keine externe Fachprüfung durch eine Hypothekar-, Steuer- oder Rechtsfachperson. Alle Formeln und Annahmen →

  • Tragbarkeit nach der Pensionierung (Bankpraxis) – AHV-Referenzalter (AHV 21); Bankpraxis: zweite Hypothek bis zur Pensionierung amortisiert und Tragbarkeit mit Renteneinkommen geprüft (u. a. Migros Bank, Raiffeisen mit 38 % Grenze) (geprüft )
  • AHV-Altersrente – Art. 34, 35, 38 AHVG (Fedlex); BSV, «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026» (06.11.2025): Minimalrente CHF 1'260, Maximalrente CHF 2'520, Ehepaare höchstens CHF 3'780, 13. Altersrente = ein Zwölftel der jährlich ausbezahlten Altersrenten (geprüft )
  • Berufliche Vorsorge (Pensionskasse) – Art. 14, 30c, 37 BVG (Fedlex); Bundesrat, Mindestzinssatz 2026 bleibt bei 1,25 % (05.11.2025) (geprüft )
  • Direkte Bundessteuer auf Renten und Kapitalbezug – Art. 22, 33, 35, 36, 38 DBG (Fedlex, Stand 02.09.2026); Tarife gemäss Verordnung des EFD vom 10.09.2025 über die kalte Progression, in Kraft seit 01.01.2026 (geprüft )

Laufende Marktdaten (Hypothekarzinsen, SARON, Leitzins) werden wöchentlich automatisch aus dem Datenportal der Schweizerischen Nationalbank nachgeführt und in der Marktübersicht mit Stand ausgewiesen.

Hinweis: Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen und dienen der Information. Sie ersetzen keine Beratung durch eine Bank, eine Steuer- oder Rechtsfachperson. Richtwerte wie Zinssätze und kantonale Tarife können sich ändern.