Berechnen Sie alle einmaligen Kosten beim Immobilienerwerb: Handänderungssteuer, Notar, Makler, Grundbucheintrag und mehr.
Wie funktioniert dieser Rechner?
Die Kaufnebenkosten werden auf den Kaufpreis berechnet und müssen vollständig aus Eigenkapital finanziert werden – sie dürfen nicht über die Hypothek abgedeckt werden. Die Handänderungssteuer variiert kantonal stark: Schwyz, Nidwalden und Uri erheben keine, während Genf und die Waadt bis zu 3,3% verlangen. Notargebühren in der Deutschschweiz liegen typischerweise bei 0,2–0,5% des Kaufpreises. Als Faustregel gilt: Planen Sie 3–5% des Kaufpreises zusätzlich zu Ihrem Eigenkapital als Reserve für Nebenkosten ein.Welche Nebenkosten beim Kauf anfallen
Zum Kaufpreis kommen einmalige Kosten, die je nach Kanton stark schwanken – von unter 1 % bis über 5 % des Kaufpreises:
- Handänderungssteuer: eine kantonale Steuer auf den Eigentumswechsel. Keine erheben ZH, ZG, SZ, UR, GL, SH, AG, TI.
- Grundbuchgebühren: für den Eintrag des neuen Eigentümers.
- Beurkundung: Notariatskosten für den Kaufvertrag.
- Schuldbrief: Die Bank verlangt als Sicherheit ein Grundpfand; dessen Errichtung kostet Gebühren, die sich nach der Hypothek richten.
- Maklerprovision: bezahlt in der Schweiz üblicherweise der Verkäufer.
Die Handänderungssteuer im Vergleich
Die Unterschiede sind gross: Während Zürich, Zug, Aargau oder das Tessin gar keine Handänderungssteuer kennen, verlangen Genf und Basel-Stadt 3 % und Neuenburg 3,3 %. Mehrere Kantone entlasten Selbstnutzer – Bern etwa mit einem Freibetrag, Basel-Stadt und Neuenburg mit reduzierten Sätzen, Basel-Landschaft verzichtet für sie ganz. Wer die Steuer trägt, regelt der Kanton; verbreitet ist eine Teilung zwischen Käufer und Verkäufer. Die Sätze aller Kantone stehen in der Seitenleiste und im Kanton-Vergleich.
Nebenkosten zählen nicht zum Eigenkapital
Banken finanzieren nur den Kaufpreis – die Nebenkosten müssen Sie zusätzlich aus eigenen Mitteln aufbringen. Wer genau 20 % Eigenkapital hat, dem fehlt das Geld für die Nebenkosten. Der Rechner zeigt deshalb den gesamten Eigenkapitalbedarf. Ob die Finanzierung danach trägt, prüfen Sie mit dem Tragbarkeitsrechner.
Übrigens: Die Handänderungs- und Beurkundungskosten sind zwar nicht vom Einkommen abziehbar, zählen aber in vielen Kantonen beim späteren Verkauf zu den Anlagekosten und senken damit die Grundstückgewinnsteuer.