Kaufnebenkosten-Rechner

Handänderungssteuer, Grundbuch, Notar und Schuldbrief: Was beim Kauf zusätzlich zum Kaufpreis anfällt – nach Kanton.

Kaufnebenkosten-Rechner

Berechnen Sie alle einmaligen Kosten beim Immobilienerwerb: Handänderungssteuer, Notar, Makler, Grundbucheintrag und mehr.

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Kaufparameter
Grunddaten Ihrer Immobilie
800'000
Eigenkapital (% des Kaufpreises, für EK-Bedarf)
20%
Acht Kantone (ZH, ZG, SZ, UR, GL, SH, AG, TI) erheben keine Handänderungssteuer. Mehrere Kantone kennen Reduktionen bei selbst bewohntem Wohneigentum – BE (Freibetrag CHF 800’000), BS (1.5%), BL (0%), NE (2.2%), FR (Erstkäufer-Befreiung) und GE (Casatax). Details im Steuer-Rechner weiter unten.
Notarkosten (%)
0.5%
Maklerprovision Käufer (%)
2.0%
Gebäudeversicherung/Jahr (CHF)
700
Renovationsrücklage/Jahr (%)
1.0%
📊
Kostenaufstellung
Einmalige Erwerbsnebenkosten
Benötigtes Eigenkapital
Nebenkosten gesamt
Jährl. Unterhaltskosten
Gesamtkapitalbedarf
⚠️ Hinweis: Die Angaben sind Richtwerte und können je nach Kanton, Gemeinde und konkreter Transaktion abweichen. Bitte konsultieren Sie einen Notar oder Anwalt für verbindliche Aussagen.

Wie funktioniert dieser Rechner?

Die Kaufnebenkosten werden auf den Kaufpreis berechnet und müssen vollständig aus Eigenkapital finanziert werden – sie dürfen nicht über die Hypothek abgedeckt werden. Die Handänderungssteuer variiert kantonal stark: Schwyz, Nidwalden und Uri erheben keine, während Genf und die Waadt bis zu 3,3% verlangen. Notargebühren in der Deutschschweiz liegen typischerweise bei 0,2–0,5% des Kaufpreises. Als Faustregel gilt: Planen Sie 3–5% des Kaufpreises zusätzlich zu Ihrem Eigenkapital als Reserve für Nebenkosten ein.

Welche Nebenkosten beim Kauf anfallen

Zum Kaufpreis kommen einmalige Kosten, die je nach Kanton stark schwanken – von unter 1 % bis über 5 % des Kaufpreises:

  • Handänderungssteuer: eine kantonale Steuer auf den Eigentumswechsel. Keine erheben ZH, ZG, SZ, UR, GL, SH, AG, TI.
  • Grundbuchgebühren: für den Eintrag des neuen Eigentümers.
  • Beurkundung: Notariatskosten für den Kaufvertrag.
  • Schuldbrief: Die Bank verlangt als Sicherheit ein Grundpfand; dessen Errichtung kostet Gebühren, die sich nach der Hypothek richten.
  • Maklerprovision: bezahlt in der Schweiz üblicherweise der Verkäufer.

Die Handänderungssteuer im Vergleich

Die Unterschiede sind gross: Während Zürich, Zug, Aargau oder das Tessin gar keine Handänderungssteuer kennen, verlangen Genf und Basel-Stadt 3 % und Neuenburg 3,3 %. Mehrere Kantone entlasten Selbstnutzer – Bern etwa mit einem Freibetrag, Basel-Stadt und Neuenburg mit reduzierten Sätzen, Basel-Landschaft verzichtet für sie ganz. Wer die Steuer trägt, regelt der Kanton; verbreitet ist eine Teilung zwischen Käufer und Verkäufer. Die Sätze aller Kantone stehen in der Seitenleiste und im Kanton-Vergleich.

Nebenkosten zählen nicht zum Eigenkapital

Banken finanzieren nur den Kaufpreis – die Nebenkosten müssen Sie zusätzlich aus eigenen Mitteln aufbringen. Wer genau 20 % Eigenkapital hat, dem fehlt das Geld für die Nebenkosten. Der Rechner zeigt deshalb den gesamten Eigenkapitalbedarf. Ob die Finanzierung danach trägt, prüfen Sie mit dem Tragbarkeitsrechner.

Übrigens: Die Handänderungs- und Beurkundungskosten sind zwar nicht vom Einkommen abziehbar, zählen aber in vielen Kantonen beim späteren Verkauf zu den Anlagekosten und senken damit die Grundstückgewinnsteuer.

Fragen zum Kaufnebenkosten-Rechner

Je nach Kanton und Hypothek rund 1 bis 5 % des Kaufpreises. Den grössten Unterschied macht die Handänderungssteuer: In acht Kantonen gibt es keine, in Genf, Basel-Stadt und Neuenburg liegt sie bei 3 % oder mehr.
Das regelt das kantonale Recht. Verbreitet ist eine hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer, in einigen Kantonen ist die Käuferschaft allein Steuerschuldnerin. Vertraglich kann die Aufteilung oft abweichend vereinbart werden. Der Rechner belastet die Steuer vorsichtshalber vollständig dem Käufer.
In der Regel nicht. Die Bank finanziert höchstens 80 % des Kaufpreises; die Nebenkosten müssen Sie zusätzlich aus eigenen Mitteln bezahlen.
Nicht vom Einkommen. Sie gelten aber in vielen Kantonen als Anlagekosten und werden beim späteren Verkauf vom Grundstückgewinn abgezogen – das senkt die Grundstückgewinnsteuer.

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Hinweis: Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen und dienen der Information. Sie ersetzen keine Beratung durch eine Bank, eine Steuer- oder Rechtsfachperson. Richtwerte wie Zinssätze und kantonale Tarife können sich ändern.