Tragbarkeitsrechner Schweiz

Prüfen Sie wie eine Bank, ob Sie sich ein Eigenheim leisten können – mit dem kalkulatorischen Zinssatz statt dem Tageszins.

Tragbarkeitsrechner

Banken prüfen die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 %. Berechnen Sie, ob Sie die Finanzierungsanforderungen erfüllen – auf Wunsch mit Bankenschätzung, Pensionskassengeld, Kaufnebenkosten und der Zeit nach der Pensionierung.

Schweizer Banken rechnen die Tragbarkeit mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 % auf der Hypothek, dazu die Amortisation des Hypothekenteils über zwei Dritteln des Belehnungswerts (innert 15 Jahren) und 1 % des Kaufpreises für Unterhalt. Zusammen sollen diese Kosten 33 % des Bruttoeinkommens nicht überschreiten – übliche Bankpraxis, keine gesetzliche Grenze.
Ihre Daten
800'000
Eigenkapital total (CHF)
160'000
davon aus der Pensionskasse (CHF)
0
Schätzwert der Bank (% des Kaufpreises)
100%
Die Nebenkosten müssen zusätzlich aus eigenen Mitteln kommen. Mit Kanton rechnet der Rechner die Handänderungssteuer (selbst bewohnt, Gemeinde-Höchstwert) und die übrigen Nebenkosten ein.
Brutto-Jahreseinkommen Haushalt (CHF)
150'000
Bestehende Schulden/Monat (CHF)
0
Kalkulatorischer Zinssatz (%)
5.0%
Tragbarkeitsanalyse
Hypothekarbetrag
—
Kalk. Gesamtlast/Jahr
—
Tragbarkeitsquote
—
Max. Kaufpreis bei Ihrem EK
—
Max. Kaufpreis bei Ihrem Einkommen
—
Bankkriterien (Richtwert)
—
Richtwert, keine Kreditzusage. Die Tragbarkeitsgrenze und der kalkulatorische Zinssatz sind nicht gesetzlich festgelegt – jede Bank definiert sie selbst und prüft zusätzlich Objekt, Belehnungswert und persönliche Situation.

Checkliste: Pensionskasse und Säule 3a fürs Eigenheim

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Früh – bevor Sie unterschreiben

Beim Antrag

Nach dem Bezug

Allgemeine Übersicht, keine Rechts- oder Steuerberatung. Massgebend sind Gesetz und das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung. «Praxis» kennzeichnet übliche Bank- oder Vorsorgepraxis, keine gesetzliche Pflicht. Stand: Wortlaut von BVG, WEFV und BVV 3 geprüft am 1. Oktober 2026.

Wie funktioniert dieser Rechner?

Schweizer Banken prüfen die Tragbarkeit nicht mit dem aktuellen Marktzins, sondern mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5,0 %. Dieser Puffer stellt sicher, dass Kreditnehmer auch bei deutlichen Zinserhöhungen zahlungsfähig bleiben. Zusätzlich zum kalkulatorischen Zins rechnen Banken 1 % des Kaufpreises für Unterhaltskosten sowie die Amortisation – diese fällt aber nur auf dem Teil der Hypothek an, der über zwei Dritteln des Belehnungswerts liegt, und ist innert 15 Jahren zu leisten. Wer mehr als ein Drittel Eigenkapital einsetzt, hat gar keine Amortisationspflicht. Diese Gesamtlast soll in der Regel nicht über 33 % des Bruttojahreseinkommens liegen. Diese Werte sind keine gesetzliche Vorgabe, sondern verbreitete Bankpraxis – einzelne Institute rechnen mit 35% oder mit einem kalkulatorischen Zins von 4,5%. Bei Rentnern wird oft nur das Renteneinkommen angerechnet – was die Tragbarkeit für ältere Käufer deutlich verschärft.

So prüft die Bank die Tragbarkeit

Bevor eine Bank eine Hypothek gewährt, rechnet sie die Wohnkosten nicht mit dem aktuellen Zins, sondern mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 %. Dazu kommen die Amortisation und die Neben- und Unterhaltskosten. Zusammen dürfen diese Kosten höchstens 33 % des Bruttoeinkommens ausmachen. Der Rechner verwendet genau diese Bankformel:

  • Kalkulatorischer Zins: 5 % auf der ganzen Hypothek
  • Amortisation: nur der Teil der Hypothek über zwei Dritteln des Belehnungswerts, verteilt auf 15 Jahre – so verlangt es die Richtlinie der Bankiervereinigung. Viele Banken wollen diesen Teil zudem bis zur Pensionierung abbezahlt sehen; das rechnet der Rechner ein, wenn Sie die Prüfung nach der Pensionierung zuschalten.
  • Unterhalt und Nebenkosten: 1 % des Kaufpreises pro Jahr

Der zweite Punkt wird oft als Faustregel «ein Prozent der Hypothek» abgekürzt. Das ist nicht dasselbe: Wer mit mehr als einem Drittel Eigenkapital kauft, hat gar keine Amortisationspflicht – die Faustregel würde die Tragbarkeit dort unnötig verschlechtern. Dieser Rechner folgt der Regel selbst, nicht der Abkürzung.

Beispiel: Kaufpreis CHF 1'000'000, Eigenkapital CHF 200'000
HypothekCHF 800'000
Kalkulatorischer Zins (5 %)CHF 40'000
Amortisationspflichtig (über zwei Dritteln)CHF 133'333
Amortisation (÷ 15 Jahre)CHF 8'889
Unterhalt (1 % des Kaufpreises)CHF 10'000
Kalkulatorische Kosten pro JahrCHF 58'889
Nötiges Bruttoeinkommen (÷ 33 %)rund CHF 178'450
Gegenbeispiel: gleicher Kaufpreis, Eigenkapital CHF 350'000
HypothekCHF 650'000
Zwei Drittel des WertsCHF 666'667
AmortisationspflichtigCHF 0 – die Hypothek liegt bereits darunter
Kalkulatorische Kosten pro JahrCHF 42'500
Nötiges Bruttoeinkommen (÷ 33 %)rund CHF 128'800

Bei einem heutigen Hypothekarzins um 1,5 bis 2 % zahlen Sie tatsächlich deutlich weniger. Der kalkulatorische Zins ist ein Stresstest: Die Bank will sicher sein, dass Sie das Eigenheim auch nach einem Zinsanstieg halten können.

Eigenkapital: 20 %, davon 10 % «hart»

Neben der Tragbarkeit verlangen die Banken mindestens 20 % Eigenkapital. Mindestens 10 % des Belehnungswerts müssen aus eigenen Mitteln stammen, zum Beispiel aus Ersparnissen, der Säule 3a, einer Schenkung oder einem Erbvorbezug. Den Rest können Sie mit einem Vorbezug oder einer Verpfändung der Pensionskasse decken.

Achtung Belehnungswert: Die Bank rechnet nicht mit dem Kaufpreis, sondern mit dem tieferen der beiden Werte aus Kaufpreis und eigener Schätzung (Niederstwertprinzip). Schätzt sie eine Liegenschaft, die CHF 1'000'000 kostet, auf CHF 900'000, finanziert sie 80 % davon – also CHF 720'000 statt CHF 800'000. Die Differenz von CHF 100'000 müssen Sie zusätzlich aufbringen, und zwar aus Mitteln, die nicht aus der Pensionskasse stammen – so steht es in der Richtlinie der Bankiervereinigung. Im Rechner stellen Sie dafür den Schätzwert der Bank in Prozent des Kaufpreises ein; voreingestellt sind 100 %.

Pensionskassengeld tragen Sie separat ein. Der Rechner prüft dann beide Regeln: höchstens 80 % des Belehnungswerts als Hypothek, und genug Eigenkapital ausserhalb der Pensionskasse.

Kaufnebenkosten: Wählen Sie den Kanton, dann zieht der Rechner Handänderungssteuer und übrige Nebenkosten vom Eigenkapital ab – denn die Bank finanziert sie nicht. Die Steuer wird für selbst bewohntes Eigentum und mit dem Höchstwert der Gemeinde gerechnet, Notariat, Grundbuch und Schuldbrief mit der Mitte der Spanne von 0,6 % bis 1,3 %. Vorsichtshalber gehen die Nebenkosten zulasten der Mittel ausserhalb der Pensionskasse. Genauer rechnet der Kaufnebenkosten-Rechner.

Tragbarkeit nach der Pensionierung

Wer mit 50 oder später kauft, stösst oft nicht an die heutige Tragbarkeit, sondern an die Zeit danach. Zwei Punkte prüfen viele Banken zusätzlich – das ist verbreitete Praxis, keine Richtlinie, und je nach Bank verschieden:

  • Kürzere Amortisation: Die zweite Hypothek soll bis zur Pensionierung abbezahlt sein. Wer mit 55 kauft, hat dafür bis zum AHV-Referenzalter 65 nur zehn statt 15 Jahre – die jährliche Rate steigt entsprechend.
  • Renteneinkommen: Nach der Pensionierung zählen AHV und Pensionskasse statt des Lohns. Die Hypothek liegt dann bei höchstens zwei Dritteln des Belehnungswerts, Amortisation fällt weg. Der Rechner prüft mit derselben Grenze von 33 %; einzelne Banken lassen im Alter bis 38 % zu. Wie hoch Ihr Renteneinkommen voraussichtlich wird und ob das Budget im Alter aufgeht, rechnet der Rentenrechner.

Schalten Sie im Rechner «Auch nach der Pensionierung prüfen» ein und geben Sie das Alter der älteren Person und die erwartete Rente an. Die Rente steht im Vorsorgeausweis der Pensionskasse und in der Rentenvorausberechnung der AHV.

Wenn die Tragbarkeit nicht reicht

  • Mehr Eigenkapital einsetzen: Jeder zusätzliche Franken senkt die Hypothek und damit Zins und Amortisation.
  • Bestehende Schulden abbauen: Leasing- und Kreditraten zählen voll zu den Kosten.
  • Ein zweites Einkommen: Treten beide Partner als Kreditnehmer auf, zählen beide Einkommen.
  • An später denken: Viele Banken prüfen die Tragbarkeit auch für die Zeit nach der Pensionierung – dann mit dem tieferen Renteneinkommen. Der Rechner kann das mitprüfen.

Fragen zum Tragbarkeitsrechner

Der Vorbezug ist nur für selbst bewohntes Wohneigentum möglich, mindestens CHF 20'000, höchstens alle 5 Jahre und bis 3 Jahre vor dem Anspruch auf Altersleistungen. Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung des Ehegatten, der Bezug wird als Kapitalleistung besteuert, und mindestens 10 % des Belehnungswerts müssen weiterhin aus anderen Mitteln stammen. Die Checkliste unter dem Rechner führt Schritt für Schritt durch alles, mit den Gesetzesartikeln.
Der kalkulatorische Zinssatz entspricht etwa dem langjährigen Durchschnitt. Er soll sicherstellen, dass Sie die Hypothek auch nach einem deutlichen Zinsanstieg noch tragen können. Die tatsächliche Belastung liegt bei heutigen Zinsen meist klar darunter – wie viel, zeigt der Hypothekenrechner.
Ja, wenn beide Personen als Kreditnehmer auftreten und für die Hypothek haften. Variable Lohnbestandteile wie Boni oder Nebeneinkommen rechnen viele Banken nur teilweise oder im Durchschnitt mehrerer Jahre an.
Dann lehnt die Bank die Finanzierung in der Regel ab oder verlangt mehr Eigenkapital. Einzelne Institute machen Ausnahmen, etwa bei zusätzlichem Vermögen oder sehr sicherem Einkommen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Viele Banken rechnen die Tragbarkeit zusätzlich mit dem erwarteten Renteneinkommen aus AHV und Pensionskasse. Bis dahin soll die zweite Hypothek abbezahlt sein, danach bleiben höchstens zwei Drittel des Belehnungswerts als Hypothek. Liegt die Pensionierung nahe, kann das die maximale Hypothek stark begrenzen. Der Rechner prüft das, wenn Sie Alter und Rente angeben; die Grenze im Alter handhaben die Banken unterschiedlich, teils bis 38 %. Mehr dazu im Artikel Eigenheim im Alter.
Ja, aber nicht vollständig. Nach der Richtlinie der Bankiervereinigung müssen mindestens 10 % des Belehnungswerts aus anderen Mitteln stammen – Ersparnisse, Säule 3a, Schenkung oder Erbvorbezug. Schätzt die Bank die Liegenschaft tiefer als den Kaufpreis, ist auch die ganze Differenz aus solchen Mitteln zu decken. Der Rechner prüft beides, wenn Sie den Anteil aus der Pensionskasse angeben.

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Grundlagen & Stand

Redaktionell geprüft: · Mit den offiziellen Quellen abgeglichen. Keine externe Fachprüfung durch eine Hypothekar-, Steuer- oder Rechtsfachperson. Alle Formeln und Annahmen →

  • Tragbarkeit, Eigenkapital und Amortisation – SBVg, Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen (Dezember 2023, von der FINMA anerkannt): 10 % Eigenmittel nicht aus der 2. Säule, Differenz Kaufpreis–Belehnungswert ebenfalls, Amortisation innert 15 Jahren auf 2/3; übrige Werte Bankpraxis (geprüft )
  • Tragbarkeit nach der Pensionierung (Bankpraxis) – AHV-Referenzalter (AHV 21); Bankpraxis: zweite Hypothek bis zur Pensionierung amortisiert und Tragbarkeit mit Renteneinkommen geprüft (u. a. Migros Bank, Raiffeisen mit 38 % Grenze) (geprüft )
  • Handänderungssteuer der Kantone – ESTV, Dossier Steuerinformationen «Handänderungssteuer» (Stand der Gesetzgebung 1.1.2022) und «Geltende Steuern» (Stand 1.1.2026); Wallis: Gesetz über die Handänderungssteuer (SGS 643.1) Art. 14/15; Freiburg: Revision per 1.1.2024; Solothurn: Praxis Steueramt 2024 (geprüft )

Laufende Marktdaten (Hypothekarzinsen, SARON, Leitzins) werden wöchentlich automatisch aus dem Datenportal der Schweizerischen Nationalbank nachgeführt und in der Marktübersicht mit Stand ausgewiesen.

Hinweis: Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen und dienen der Information. Sie ersetzen keine Beratung durch eine Bank, eine Steuer- oder Rechtsfachperson. Richtwerte wie Zinssätze und kantonale Tarife können sich ändern.