Erbschaftssteuer-Rechner

Welche Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf eine Liegenschaft anfällt – je nach Kanton und Verwandtschaftsgrad.

Immobilie vererben oder verschenken

Berechnen Sie die steuerlichen Folgen einer Erbschaft oder Schenkung von Immobilien in der Schweiz – kantonal aufgeschlüsselt.

ℹ️ In der Schweiz gibt es keine Bundeserbschaftssteuer. Die Kantone regeln Erbschafts- und Schenkungssteuern unterschiedlich. Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sind in den meisten Kantonen vollständig befreit.
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Eckdaten
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Steuer- & Kostenübersicht
Nettowert (nach Hypothek)
Erbschafts-/Schenkungssteuer
Grundbuchgebühr
Gesamtkosten
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Was wird benötigt?
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Verkehrswertschätzung / amtl. Schätzung
  • Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
  • Erbschein oder Erbbescheinigung
  • Schuldenverzeichnis (Hypotheken)
  • Bei Schenkung: öffentlich beurkundeter Schenkungsvertrag
  • Steuerliche Anmeldung beim kant. Steueramt
  • Handänderungsanmeldung beim Grundbuchamt
Wann handeln?
  • Frühzeitig planen: Schenkung zu Lebzeiten spart oft Steuern
  • Erbvorbezug: Anrechnung an spätere Erbschaft möglich
  • 10-Jahres-Frist: Schenkungen können im Erbfall angerechnet werden
  • Hypothek beachten: Bank muss Schuldübernahme genehmigen
  • Anmeldefrist: Erbschaftssteuer innert 3–12 Monate je Kanton
  • Wohnrecht: Niesbrauch / Wohnrecht kann vereinbart werden
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Wichtige Hinweise
  • Pflichtteil: Kinder und Ehegatte haben gesetzlichen Pflichtteil
  • Ausgleichung: Erbvorbezüge werden unter Geschwistern ausgeglichen
  • Grundstückgewinnsteuer: Bei Schenkung latent – Empfänger übernimmt sie
  • AHV: Keine AHV-Beiträge auf Erbschaft/Schenkung
  • Notar: Öffentliche Beurkundung ist zwingend erforderlich
  • Beratung: Notarielle und steuerliche Beratung dringend empfohlen
⚠️ Die Erbschafts- und Schenkungssteuersätze variieren stark nach Kanton und Verwandtschaftsgrad. Diese Berechnung zeigt Richtwerte. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an das kantonale Steueramt oder einen Notar.

Wie funktioniert dieser Rechner?

In der Schweiz gibt es keine Bundeserbschaftssteuer – die Besteuerung ist vollständig kantonal geregelt. Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sind in 23 von 26 Kantonen vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Bei unverheirateten Paaren kann die Steuerlast hingegen erheblich sein (6–50% je nach Kanton). Eine Immobilie lässt sich nicht einfach aufteilen: Bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, die Einstimmigkeit für alle Entscheide erfordert. Frühzeitige Planung mit Testament oder Erbvertrag schützt vor Konflikten und unnötigen Steuern.

Erbschaftssteuer ist Sache der Kantone

Eine Erbschaftssteuer des Bundes gibt es in der Schweiz nicht. Die Kantone regeln sie selbst, entsprechend gross sind die Unterschiede. Einige Grundsätze gelten aber fast überall:

  • Ehepartner sind in allen Kantonen steuerfrei.
  • Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen steuerfrei.
  • Geschwister, Nichten und Neffen sowie nicht Verwandte zahlen, und zwar umso mehr, je entfernter die Verwandtschaft ist.

Schwyz und Obwalden erheben gar keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Wo Nachkommen Steuern zahlen

  • Waadt: besteuert, Freibetrag CHF 1 Mio. pro Abstammungslinie (seit 2025)
  • Neuenburg: rund 3 % ab CHF 50'000
  • Luzern: kantonal steuerfrei, einzelne Gemeinden erheben eine Erbschaftssteuer

Für Liegenschaften gilt der Kanton, in dem sie liegen

Für Grundstücke ist nicht der Wohnsitz der verstorbenen Person massgebend, sondern der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Bewertet wird sie nach den kantonalen Regeln, meist zum Verkehrs- oder Steuerwert. Hypotheken werden abgezogen. Der Rechner schätzt die Steuer auf dem Nettowert und zeigt die Kosten für Grundbuch und Notar.

Wer eine Liegenschaft zu Lebzeiten weitergibt, sollte neben der Schenkungssteuer auch Nutzniessung, Wohnrecht und die Ausgleichung unter den Erben bedenken. Einen Überblick gibt der Artikel Eigenheim vererben.

Fragen zum Erbschaftssteuer-Rechner

In den meisten Kantonen nicht. Ausnahmen sind unter anderem die Waadt (mit Freibetrag von CHF 1 Mio. pro Abstammungslinie seit 2025) und Neuenburg; im Kanton Luzern dürfen einzelne Gemeinden eine Erbschaftssteuer erheben.
Für Grundstücke der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Für das übrige Vermögen gilt der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person.
Meist gelten dieselben Sätze. Einige Kantone besteuern Schenkungen leicht höher. Eine Schenkung kann aber für die Planung sinnvoll sein, etwa mit einer Nutzniessung für die Eltern.
Nein, sie wird aufgeschoben und erst beim späteren Verkauf durch die Erben fällig. Den möglichen Betrag schätzen Sie mit dem Grundstückgewinnsteuer-Rechner.

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Hinweis: Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen und dienen der Information. Sie ersetzen keine Beratung durch eine Bank, eine Steuer- oder Rechtsfachperson. Richtwerte wie Zinssätze und kantonale Tarife können sich ändern.