Berechnen Sie die steuerlichen Folgen einer Erbschaft oder Schenkung von Immobilien in der Schweiz – kantonal aufgeschlüsselt.
- Aktueller Grundbuchauszug
- Verkehrswertschätzung / amtl. Schätzung
- Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
- Erbschein oder Erbbescheinigung
- Schuldenverzeichnis (Hypotheken)
- Bei Schenkung: öffentlich beurkundeter Schenkungsvertrag
- Steuerliche Anmeldung beim kant. Steueramt
- Handänderungsanmeldung beim Grundbuchamt
- Frühzeitig planen: Schenkung zu Lebzeiten spart oft Steuern
- Erbvorbezug: Anrechnung an spätere Erbschaft möglich
- 10-Jahres-Frist: Schenkungen können im Erbfall angerechnet werden
- Hypothek beachten: Bank muss Schuldübernahme genehmigen
- Anmeldefrist: Erbschaftssteuer innert 3–12 Monate je Kanton
- Wohnrecht: Niesbrauch / Wohnrecht kann vereinbart werden
- Pflichtteil: Kinder und Ehegatte haben gesetzlichen Pflichtteil
- Ausgleichung: Erbvorbezüge werden unter Geschwistern ausgeglichen
- Grundstückgewinnsteuer: Bei Schenkung latent – Empfänger übernimmt sie
- AHV: Keine AHV-Beiträge auf Erbschaft/Schenkung
- Notar: Öffentliche Beurkundung ist zwingend erforderlich
- Beratung: Notarielle und steuerliche Beratung dringend empfohlen
Wie funktioniert dieser Rechner?
In der Schweiz gibt es keine Bundeserbschaftssteuer – die Besteuerung ist vollständig kantonal geregelt. Direkte Nachkommen (Kinder, Enkel) sind in 23 von 26 Kantonen vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Bei unverheirateten Paaren kann die Steuerlast hingegen erheblich sein (6–50% je nach Kanton). Eine Immobilie lässt sich nicht einfach aufteilen: Bei mehreren Erben entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft, die Einstimmigkeit für alle Entscheide erfordert. Frühzeitige Planung mit Testament oder Erbvertrag schützt vor Konflikten und unnötigen Steuern.Erbschaftssteuer ist Sache der Kantone
Eine Erbschaftssteuer des Bundes gibt es in der Schweiz nicht. Die Kantone regeln sie selbst, entsprechend gross sind die Unterschiede. Einige Grundsätze gelten aber fast überall:
- Ehepartner sind in allen Kantonen steuerfrei.
- Direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen steuerfrei.
- Geschwister, Nichten und Neffen sowie nicht Verwandte zahlen, und zwar umso mehr, je entfernter die Verwandtschaft ist.
Schwyz und Obwalden erheben gar keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Wo Nachkommen Steuern zahlen
- Waadt: besteuert, Freibetrag CHF 1 Mio. pro Abstammungslinie (seit 2025)
- Neuenburg: rund 3 % ab CHF 50'000
- Luzern: kantonal steuerfrei, einzelne Gemeinden erheben eine Erbschaftssteuer
Für Liegenschaften gilt der Kanton, in dem sie liegen
Für Grundstücke ist nicht der Wohnsitz der verstorbenen Person massgebend, sondern der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Bewertet wird sie nach den kantonalen Regeln, meist zum Verkehrs- oder Steuerwert. Hypotheken werden abgezogen. Der Rechner schätzt die Steuer auf dem Nettowert und zeigt die Kosten für Grundbuch und Notar.
Wer eine Liegenschaft zu Lebzeiten weitergibt, sollte neben der Schenkungssteuer auch Nutzniessung, Wohnrecht und die Ausgleichung unter den Erben bedenken. Einen Überblick gibt der Artikel Eigenheim vererben.