Energiesanierungs-Rechner

Nach wie vielen Jahren sich eine energetische Sanierung rechnet – mit Förderbeiträgen, Steuerabzug und CO₂-Einsparung.

Energetische Sanierung – Investition & Einsparung

Berechnen Sie die Amortisationsdauer einer energetischen Sanierung unter Berücksichtigung von Fördergeldern, Steuerabzügen und jährlichen Energieeinsparungen.

ℹ️ Energetische Sanierungen sind bis und mit der Steuerperiode 2028 vollständig als Unterhaltskosten abzugsfähig. Ab 2029 fällt der Abzug beim Bund weg; die Kantone dürfen ihn bis 2050 weiterführen. Fördergelder via Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen (GEAK-Zertifikat erforderlich) bleiben bestehen.
♻️
Sanierungsparameter
Investitionssumme (CHF)
80'000
Aktuelle Energiekosten / Jahr (CHF)
4'000
Erwartete Energieeinsparung (%)
40%
Förderbeitrag Bund/Kanton (CHF)
15'000
Ihr Grenzsteuersatz (%)
28.0%
Ab der Steuerperiode 2029 entfällt der Abzug beim Bund. Anhaken, um die Sanierung ohne Steuerersparnis zu rechnen.
📊
Ihre Sanierungsbilanz
Nettoinvestition (nach Förderung & Steuer)
Jährliche Einsparung
Amortisationsdauer
CO₂-Einsparung (geschätzt)
🌡️
Typische Massnahmen
  • Dachsanierung: CHF 30'000–80'000
  • Fassadendämmung: CHF 20'000–60'000
  • Fensterersatz: CHF 15'000–40'000
  • Heizungsersatz (Wärmepumpe): CHF 20'000–50'000
  • Photovoltaik (10 kWp): CHF 20'000–35'000
  • GEAK-Analyse: CHF 1'500–3'000
💶
Förderprogramme
  • Gebäudeprogramm (Bund + Kantone)
  • Förderung Heizungsersatz: bis CHF 15'000
  • Fassade/Dach/Fenster: CHF 30–60/m²
  • PV-Anlage: Einmalvergütung EVU
  • Kantonale Zusatzbeiträge möglich
  • energiefranken.ch für aktuelle Beiträge
⚠️ Energieeinsparungen hängen stark von Gebäudezustand, Nutzungsverhalten und Energiepreisen ab. Förderbeträge variieren nach Kanton und Programm. Für verbindliche Zahlen: GEAK-Analyse durch zertifizierten Experten.

Wie funktioniert dieser Rechner?

Energetische Sanierungen sind in der Schweiz bis und mit der Steuerperiode 2028 steuerlich vollständig als Unterhaltskosten abzugsfähig und mindern so direkt das steuerbare Einkommen im Investitionsjahr. Ab 2029 fällt der Abzug beim Bund weg; die Kantone dürfen ihn längstens bis 2050 weiterführen. Das nationale Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert Massnahmen wie Wärmedämmung, Fenstersanierung und den Ersatz fossiler Heizungen mit Direktbeiträgen (typisch 10–25% der Investitionssumme). Voraussetzung für viele Förderungen ist ein GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone). Gut sanierte Liegenschaften erzielen ausserdem nachweislich höhere Marktwerte und senken dauerhaft die Betriebskosten.

Wann sich eine Sanierung rechnet

Der Rechner ermittelt die Amortisationsdauer: Er zieht von der Investition die Förderbeiträge und die Steuerersparnis ab und teilt den Rest durch die jährlich eingesparten Energiekosten. Je höher die heutigen Heizkosten und je grösser die Einsparung, desto schneller zahlt sich die Sanierung aus.

Zusätzlich schätzt er die CO₂-Einsparung. Dafür rechnet er die eingesparten Franken über den Heizölpreis in Liter um und multipliziert sie mit 2,65 kg CO₂ pro Liter. Bei einer Gas- oder Stromheizung ist das Ergebnis ein Näherungswert.

Förderbeiträge: vor Baubeginn beantragen

Über das Gebäudeprogramm fördern Bund und Kantone Wärmedämmung, den Ersatz fossiler Heizungen und Gesamtsanierungen. Die Beiträge und Bedingungen legt jeder Kanton fest, meist pro m² gedämmter Fläche oder pauschal pro Anlage. Wichtig: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich.

Der Steuerabzug läuft 2028 aus

Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sind heute auch dann abziehbar, wenn sie technisch wertvermehrend sind – abziehbar ist der Betrag nach Abzug der Förderbeiträge. Mit dem Systemwechsel ab dem 1. Januar 2029 entfällt der Abzug beim Bund. Die Kantone dürfen ihn längstens bis 2050 weiter gewähren, müssen aber nicht. Wer ohnehin sanieren will, ist mit einer Ausführung bis und mit Steuerperiode 2028 auf der sicheren Seite. Der Rechner hat dafür ein eigenes Häkchen.

Wie Sie grössere Arbeiten auf mehrere Steuerjahre verteilen und die Progression brechen, zeigt der Artikel Renovation vor 2029?.

Fragen zum Energiesanierungs-Rechner

Das hängt vor allem von den heutigen Energiekosten, der erreichbaren Einsparung und den Förderbeiträgen ab. Viele Massnahmen amortisieren sich über ihre Lebensdauer; dazu kommen mehr Wohnkomfort und ein höherer Wert der Liegenschaft.
Vor Baubeginn. Wer ohne bewilligtes Gesuch mit den Arbeiten beginnt, verliert in der Regel den Anspruch. Zuständig ist die kantonale Energiefachstelle.
Beim Bund nicht mehr. Die Kantone dürfen den Abzug längstens bis 2050 weiter zulassen; ob Ihr Kanton das tut, entscheidet er selbst. Bis und mit Steuerperiode 2028 ist der Abzug überall möglich.
Nicht immer, aber er ist eine gute Planungsgrundlage und in einigen Kantonen Voraussetzung für Förderbeiträge. Der GEAK Plus enthält konkrete Sanierungsvorschläge mit Kostenschätzung.

Passende Rechner

Mehr zum Thema

Hinweis: Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen und dienen der Information. Sie ersetzen keine Beratung durch eine Bank, eine Steuer- oder Rechtsfachperson. Richtwerte wie Zinssätze und kantonale Tarife können sich ändern.