Berechnen Sie die Amortisationsdauer einer energetischen Sanierung unter Berücksichtigung von Fördergeldern, Steuerabzügen und jährlichen Energieeinsparungen.
- Dachsanierung: CHF 30'000–80'000
- Fassadendämmung: CHF 20'000–60'000
- Fensterersatz: CHF 15'000–40'000
- Heizungsersatz (Wärmepumpe): CHF 20'000–50'000
- Photovoltaik (10 kWp): CHF 20'000–35'000
- GEAK-Analyse: CHF 1'500–3'000
- Gebäudeprogramm (Bund + Kantone)
- Förderung Heizungsersatz: bis CHF 15'000
- Fassade/Dach/Fenster: CHF 30–60/m²
- PV-Anlage: Einmalvergütung EVU
- Kantonale Zusatzbeiträge möglich
- energiefranken.ch für aktuelle Beiträge
Wie funktioniert dieser Rechner?
Energetische Sanierungen sind in der Schweiz bis und mit der Steuerperiode 2028 steuerlich vollständig als Unterhaltskosten abzugsfähig und mindern so direkt das steuerbare Einkommen im Investitionsjahr. Ab 2029 fällt der Abzug beim Bund weg; die Kantone dürfen ihn längstens bis 2050 weiterführen. Das nationale Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fördert Massnahmen wie Wärmedämmung, Fenstersanierung und den Ersatz fossiler Heizungen mit Direktbeiträgen (typisch 10–25% der Investitionssumme). Voraussetzung für viele Förderungen ist ein GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone). Gut sanierte Liegenschaften erzielen ausserdem nachweislich höhere Marktwerte und senken dauerhaft die Betriebskosten.Wann sich eine Sanierung rechnet
Der Rechner ermittelt die Amortisationsdauer: Er zieht von der Investition die Förderbeiträge und die Steuerersparnis ab und teilt den Rest durch die jährlich eingesparten Energiekosten. Je höher die heutigen Heizkosten und je grösser die Einsparung, desto schneller zahlt sich die Sanierung aus.
Zusätzlich schätzt er die CO₂-Einsparung. Dafür rechnet er die eingesparten Franken über den Heizölpreis in Liter um und multipliziert sie mit 2,65 kg CO₂ pro Liter. Bei einer Gas- oder Stromheizung ist das Ergebnis ein Näherungswert.
Förderbeiträge: vor Baubeginn beantragen
Über das Gebäudeprogramm fördern Bund und Kantone Wärmedämmung, den Ersatz fossiler Heizungen und Gesamtsanierungen. Die Beiträge und Bedingungen legt jeder Kanton fest, meist pro m² gedämmter Fläche oder pauschal pro Anlage. Wichtig: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden. Viele Gemeinden und Energieversorger fördern zusätzlich.
Der Steuerabzug läuft 2028 aus
Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sind heute auch dann abziehbar, wenn sie technisch wertvermehrend sind – abziehbar ist der Betrag nach Abzug der Förderbeiträge. Mit dem Systemwechsel ab dem 1. Januar 2029 entfällt der Abzug beim Bund. Die Kantone dürfen ihn längstens bis 2050 weiter gewähren, müssen aber nicht. Wer ohnehin sanieren will, ist mit einer Ausführung bis und mit Steuerperiode 2028 auf der sicheren Seite. Der Rechner hat dafür ein eigenes Häkchen.
Wie Sie grössere Arbeiten auf mehrere Steuerjahre verteilen und die Progression brechen, zeigt der Artikel Renovation vor 2029?.