Berechnen Sie, wie stark der Mietzins bei einer Änderung des Referenzzinssatzes angepasst werden darf – inklusive Teuerung und allgemeiner Kostensteigerung.
Wie funktioniert dieser Rechner?
Der Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise berechnet und basiert auf dem volumengewichteten Durchschnitt aller Schweizer Hypothekarzinsen. Jede Änderung um 0,25 Prozentpunkte berechtigt zu einer Mietzinsanpassung von 2,91% (gemäss Art. 269a OR). Vermieter dürfen zusätzlich 40% der aufgelaufenen Teuerung sowie 0,5% pro Jahr allgemeine Kostensteigerung geltend machen. Mieter können eine Reduktion nur schriftlich und auf den nächsten vertraglichen Kündigungstermin hin verlangen.Der Referenzzinssatz steht bei 1,25 %
Der hypothekarische Referenzzinssatz wird vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) quartalsweise veröffentlicht. Er liegt seit dem 2. September 2025 bei 1,25 %; die nächste Publikation folgt am 1. Dezember 2026. Ändert er sich, dürfen Mietzinse angepasst werden:
- Pro Senkung um 0,25 Prozentpunkte haben Mieter Anspruch auf eine Senkung um 2,91 %.
- Pro Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte darf der Vermieter um 3 % erhöhen.
Was der Rechner zusätzlich berücksichtigt
Eine Mietzinsanpassung besteht selten nur aus dem Referenzzinssatz. Der Vermieter darf in der Regel auch die Teuerung zu 40 % überwälzen und allgemeine Kostensteigerungen geltend machen; der Rechner verwendet dafür einen Pauschalwert von 0,5 % pro Jahr seit der letzten Anpassung. Bei einer Senkung kann der Vermieter diese Positionen verrechnen – deshalb fällt die tatsächliche Senkung oft kleiner aus als die 2,91 %.
Entscheidend ist Ihr Ausgangssatz
Massgebend ist der Referenzzinssatz, der bei der letzten Festsetzung Ihrer Miete galt. Sie finden ihn im Mietvertrag oder auf dem letzten Formular zur Mietzinsänderung. Liegt er über dem aktuellen Satz, haben Sie einen Senkungsanspruch – auch wenn der Referenzzinssatz zuletzt gar nicht gesunken ist.
Eine Senkung erfolgt nicht automatisch: Sie müssen sie beim Vermieter schriftlich auf den nächsten Kündigungstermin verlangen. Wie Sie dabei vorgehen, erklärt der Artikel Mietsenkung beim Referenzzinssatz; wann eine Erhöhung droht, steht in Wann steigen die Mieten wieder?.