Immobilien-Glossar

Alle wichtigen Fachbegriffe rund um Immobilien, Hypotheken und Steuern in der Schweiz – einfach erklärt.

Finanzierung & Hypothek

SARON-Hypothek Finanzierung

Die SARON-Hypothek (Swiss Average Rate Overnight) ist eine variable Hypothek, deren Zins sich am kurzfristigen Schweizer Geldmarktzins orientiert. Der Zins wird in der Regel quartalsweise angepasst und ist oft günstiger als Festhypotheken – trägt aber ein Zinsänderungsrisiko.

💡 Beispiel: Bei einem SARON von 1.5% und einer Bankenmarge von 0.8% beträgt Ihr Hypothekarzins 2.3%.
Festhypothek Finanzierung

Bei der Festhypothek wird der Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit (2–15 Jahre) fix vereinbart. Sie bietet Planungssicherheit, ist aber in der Regel teurer als die SARON-Hypothek. Eine vorzeitige Auflösung ist mit einer Vorfälligkeitsentschädigung verbunden.

💡 Empfehlung: Festhypotheken lohnen sich bei erwarteten Zinsanstiegen oder wenn Planungssicherheit wichtig ist.
Tragbarkeit Finanzierung

Die Tragbarkeit gibt an, wie hoch die Wohnkosten im Verhältnis zum Bruttoeinkommen sind. Schweizer Banken berechnen sie mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 5% (unabhängig vom aktuellen Marktzins), zuzüglich 1% Amortisation und 1% Unterhalt. Die Gesamtlast darf maximal 33% des Bruttoeinkommens betragen.

💡 Formel: (Hypothek × 7%) ÷ Jahreseinkommen ≤ 33%
Amortisation (direkt / indirekt) Finanzierung

Amortisation bezeichnet die Rückzahlung der Hypothek. In der Schweiz muss die 2. Hypothek (über 66% des Belehnungswerts) innert 15 Jahren amortisiert werden.

  • Direkte Amortisation: Regelmässige Rückzahlungen direkt an die Bank – die Hypothek und damit die Zinslast sinken laufend.
  • Indirekte Amortisation: Einzahlungen in die Säule 3a – die Hypothek bleibt konstant hoch, was steuerlich vorteilhafter sein kann, da die Zinsen weiter abzugsfähig sind.
💡 Steuerlich ist die indirekte Amortisation bis Ende 2028 oft vorteilhafter, da die Hypothekarzinsen vollständig abzugsfähig bleiben. Ab 2029 entfällt der Schuldzinsenabzug für selbst bewohntes Eigentum weitgehend – der Steuervorteil dieser Strategie schwindet damit.
Belehnungswert / Belehnungsquote (LTV) Finanzierung

Der Belehnungswert ist der Wert, den die Bank einer Liegenschaft zur Berechnung der maximal möglichen Hypothek zugrunde legt – oft tiefer als der Kaufpreis. Die Belehnungsquote (Loan-to-Value, LTV) gibt das Verhältnis von Hypothek zu Belehnungswert an.

💡 Beispiel: Kaufpreis CHF 800'000, Belehnungswert CHF 780'000, maximale Hypothek 80% = CHF 624'000.
1. und 2. Hypothek Finanzierung

Schweizer Hypotheken werden in zwei Ränge aufgeteilt:

  • 1. Hypothek: Bis 66% des Belehnungswerts – muss nicht amortisiert werden.
  • 2. Hypothek: Von 66% bis 80% des Belehnungswerts – muss innert 15 Jahren vollständig amortisiert werden.
💡 Die 2. Hypothek ist für viele Käufer die grösste Amortisationslast in den ersten Jahren.
Eigenkapital / Hartes Eigenkapital Finanzierung

Mindestens 20% des Kaufpreises müssen als Eigenkapital eingebracht werden. Davon müssen mindestens 10% aus «hartem» Eigenkapital bestehen – also aus Ersparnissen, Schenkungen oder Säule 3a-Guthaben.

Bis zu 10% dürfen aus dem Pensionskassenguthaben (PK/BVG-Vorbezug) stammen – dies gilt jedoch als «weiches» Eigenkapital und erhöht die Altersvorsorgelücke.

💡 Kaufpreis CHF 900'000: Mindest-EK CHF 180'000, davon CHF 90'000 hart.
Säule 3a Finanzierung

Die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) ist ein steuerlich begünstigtes Sparvehikel in der Schweiz. Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Das Guthaben kann für den Ersterwerb von selbstbewohntem Wohneigentum eingesetzt werden (Vorbezug oder Verpfändung).

💡 Maximale Einzahlung 2026: CHF 7'258 (Angestellte) / CHF 36'288 (Selbständige).

Kauf & Transaktion

Handänderungssteuer Kauf

Die Handänderungssteuer ist eine kantonale Abgabe beim Eigentumsübergang einer Liegenschaft. Sie berechnet sich als Prozentsatz des Kaufpreises und variiert stark nach Kanton – von 0% (Schwyz) bis 2.5% (Genf, Waadt, Neuenburg).

💡 Einige Kantone (z.B. Zürich, Zug) erheben keine Handänderungssteuer – dort fallen nur Grundbuch- und Notariatsgebühren an.
Grundbucheintrag / Grundpfandrecht Kauf

Das Grundbuch ist das öffentliche Register aller Liegenschaften in der Schweiz. Der Eigentumserwerb wird erst mit dem Grundbucheintrag rechtsgültig. Das Grundpfandrecht sichert der Bank ihr Hypothekardarlehen ab – sie kann die Liegenschaft verwerten, wenn der Schuldner nicht zahlt.

Notariatskosten Kauf

Immobilienkaufverträge müssen in der Schweiz öffentlich beurkundet werden. Die Notariatsgebühren betragen je nach Kanton 0.2–1.5% des Kaufpreises und umfassen die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Anmeldung beim Grundbuchamt.

💡 In manchen Kantonen (z.B. Zürich) gibt es staatliche Notariate mit fixen Tarifen; in anderen sind freie Notare tätig.
Kaufnebenkosten Kauf

Einmalige Kosten, die beim Immobilienerwerb zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. In der Schweiz betragen sie typischerweise 3–5% des Kaufpreises und umfassen: Handänderungssteuer, Notariatsgebühren, Grundbuchabgaben, Maklercourtage und Grundpfandverschreibung.

💡 Kaufnebenkosten müssen vollständig aus Eigenkapital finanziert werden – sie dürfen nicht hypothekarisch belehnt werden.
Due Diligence Kauf

Die Due Diligence bezeichnet die sorgfältige Prüfung einer Immobilie vor dem Kauf. Dazu gehören: Bauzustandsanalyse, Prüfung des Grundbuchauszugs (Dienstbarkeiten, Schuldbriefe), Überprüfung der Baubewilligungen, Altlastenkataster und allfällige Mietverträge bei Renditeliegenschaften.

Stockwerkeigentum (STWE) Kauf

Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums, bei der jeder Eigentümer das ausschliessliche Recht an einer bestimmten Wohnung (Stockwerkeinheit) hat. Gemeinschaftliche Teile (Treppenhaus, Fassade, Dach) gehören allen Eigentümern gemeinsam und werden durch die Stockwerkeigentümergemeinschaft verwaltet.

💡 Achten Sie auf den Erneuerungsfonds – er sollte mindestens 0.3–0.5% des Gebäudeversicherungswerts pro Jahr betragen.

Steuern

Eigenmietwert Steuern

Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietertrag, den ein Eigentümer theoretisch erzielen könnte, wenn er seine selbstbewohnte Liegenschaft vermieten würde. In der Schweiz wird er dem steuerbaren Einkommen angerechnet. Er beträgt in der Regel 60–70% der Marktmiete.

Als Gegenleistung dürfen Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

💡 Reform beschlossen: Volk und Stände haben die Abschaffung am 28.09.2025 angenommen. Sie tritt am 1. Januar 2029 in Kraft und gilt für selbst bewohnte Erst- und Zweitwohnungen – bis Ende 2028 gilt das heutige Recht.
Grundstückgewinnsteuer Steuern

Beim Verkauf einer Liegenschaft mit Gewinn wird in der Schweiz eine Grundstückgewinnsteuer erhoben. Die Steuer ist kantonal geregelt und sinkt in den meisten Kantonen mit zunehmender Besitzesdauer (sog. Haltedauerrabatt).

💡 Der Gewinn kann durch nachgewiesene wertvermehrende Investitionen (z.B. Renovation, Anbau) reduziert werden. Bewahren Sie alle Belege auf!
Vermögenssteuer auf Immobilien Steuern

Immobilieneigentümer versteuern den Nettowert ihrer Liegenschaft (Verkehrswert minus Hypothek) als Vermögen. Die Vermögenssteuer variiert stark nach Kanton und Gemeinde und beträgt typischerweise 0.1–0.5% des Nettovermögens.

Liegenschaftssteuer Steuern

Die Liegenschaftssteuer ist eine jährliche Steuer auf den Steuerwert der Liegenschaft – unabhängig davon, ob sie vermietet oder selbst bewohnt wird. Sie wird in einigen (nicht allen) Kantonen und Gemeinden erhoben und beträgt meist 0.1–0.3% des amtlichen Werts.

Unterhaltsabzug Steuern

Werterhaltende Unterhaltskosten (Reparaturen, Renovationen die den Zustand erhalten) können bis und mit der Steuerperiode 2028 vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden; ab 2029 entfällt dieser Abzug bei selbst bewohntem Wohneigentum. Wertvermehrende Investitionen (Erweiterungen, Ausbauten) sind nicht abzugsfähig, können aber beim späteren Verkauf den steuerpflichtigen Gewinn reduzieren.

💡 Pauschalabzug: Statt effektiver Kosten können je nach Kanton 10–20% des Eigenmietwerts pauschal abgezogen werden.

Rendite & Investment

Bruttorendite Rendite

Die Bruttorendite gibt das Verhältnis der Jahresmieteinnahmen zum Kaufpreis an – ohne Abzug von Kosten.

💡 Formel: Bruttorendite = Jahresnettomiete ÷ Kaufpreis × 100
Beispiel: CHF 30'000 Miete / CHF 800'000 Kaufpreis = 3.75%
Nettorendite Rendite

Die Nettorendite berücksichtigt alle laufenden Kosten (Unterhalt, Verwaltung, Leerstand, Versicherungen) und gibt damit ein realistischeres Bild der tatsächlichen Rendite.

💡 Formel: Nettorendite = (Jahresmieteinnahmen − Kosten) ÷ Gesamtinvestition × 100
Faustregel: Nettorendite sollte mindestens 3–3.5% betragen.
Eigenkapitalrendite (ROE) Rendite

Die Eigenkapitalrendite misst den Ertrag auf das eingesetzte Eigenkapital. Dank dem Leverage-Effekt (Fremdkapital) kann die Eigenkapitalrendite deutlich höher sein als die Nettorendite der Immobilie – solange die Mietrendite über dem Hypothekarzins liegt.

💡 Beispiel: Nettorendite 4%, Hypothekarzins 2.5%, EK-Quote 35% → Eigenkapitalrendite ca. 6.2%
Cash Flow Rendite

Der Cash Flow ist der tatsächliche Geldfluss einer Anlageimmobilie: Mieteinnahmen minus alle Ausgaben (Zinsen, Amortisation, Unterhalt, Verwaltung, Steuern). Ein positiver Cash Flow bedeutet, dass die Immobilie monatlich Geld abwirft.

💡 Viele Anlageimmobilien in der Schweiz haben bei hohen Kaufpreisen einen negativen Cash Flow – der Vermögensaufbau erfolgt primär über Wertsteigerung und Schuldenabbau.
Kapitalisierungssatz (Cap Rate) Rendite

Der Kapitalisierungssatz ist der Kehrwert der Nettorendite und wird zur Bewertung von Renditeliegenschaften verwendet. Je tiefer der Cap Rate, desto teurer ist die Immobilie im Verhältnis zu ihrem Ertrag.

💡 Formel: Wert = Nettomietertrag ÷ Cap Rate
Beispiel: CHF 30'000 Nettomiete ÷ 3.5% Cap Rate = Immobilienwert CHF 857'000
Leerstandsrisiko Rendite

Das Leerstandsrisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Mietwohnung zeitweise unvermietet ist. In der Renditeberechnung wird typischerweise ein Leerstand von 2–5% der Jahresmieteinnahmen einkalkuliert. In Regionen mit tiefen Leerstandsquoten (z.B. Zürich, Genf) ist das Risiko gering.

Markt & Bewertung

Markt- / Verkehrswert Markt

Der Marktwert (Verkehrswert) ist der Preis, den eine Liegenschaft unter normalen Marktbedingungen zwischen einem unabhängigen Käufer und Verkäufer erzielen würde. Er wird durch Lage, Zustand, Grösse, Ausbaustandard und aktuelle Marktverhältnisse bestimmt.

Hedonische Bewertung Markt

Die hedonische Bewertungsmethode schätzt den Immobilienwert statistisch auf Basis von Vergleichsobjekten und wertbestimmenden Eigenschaften (Lage, Fläche, Zimmeranzahl, Baujahr, Ausbaustandard etc.). Sie wird von Banken und Schätzungsexperten zur schnellen Bewertung eingesetzt.

💡 Bekannte Anbieter hedonischer Bewertungsmodelle in der Schweiz: IAZI, Wüest Partner, Comparis.
Realwert / Ertragswert Markt

Zwei klassische Bewertungsmethoden:

  • Realwert: Substanzwert der Liegenschaft – Bodenwert plus Zeitwert des Gebäudes (Neuwert minus Altersentwertung). Relevant bei Einfamilienhäusern.
  • Ertragswert: Kapitalisierung der jährlichen Mieteinnahmen – relevant bei Renditeliegenschaften und Mehrfamilienhäusern.
Referenzzinssatz Markt

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist ein vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vierteljährlich festgelegter Zinssatz, der als Basis für Mietzinsanpassungen im Mietrecht gilt. Sinkt er, können Mieter eine Mietzinsreduktion verlangen; steigt er, können Vermieter den Mietzins erhöhen.

💡 Aktueller Referenzzinssatz (Januar 2026): 1.75%
Leerstandsquote Markt

Die Leerstandsquote gibt den Anteil leerstehender Wohnungen am gesamten Wohnungsbestand an. Sie ist ein wichtiger Indikator für die Marktlage: Eine Quote unter 1% gilt als angespannt (Verkäufermarkt), über 2% als entspannt (Käufermarkt).

💡 Schweizer Durchschnitt 2025: ca. 1.1% – mit grossen regionalen Unterschieden (Genf 0.4% bis Wallis 2.8%).
Erschwinglichkeitsindex Markt

Der Erschwinglichkeitsindex misst das Verhältnis von Immobilienpreisen zum Haushaltseinkommen einer Region. Er zeigt, wie viele Jahreseinkommen ein typischer Haushalt benötigt, um eine Immobilie zu kaufen. International gilt ein Wert unter 5× als erschwinglich – in der Schweiz liegen die meisten Regionen deutlich darüber.

💡 Zug: 18×, Zürich: 16×, St. Gallen: 8× – Deutschschweiz abseits der Zentren noch am erschwinglichsten.
Hinweis: Alle Definitionen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Gesetzliche Grundlagen und kantonale Regelungen können sich ändern. Stand: August 2026.