Kanton-Vergleich

Wo lohnt sich der Immobilienkauf? Steuern, Nebenkosten und Erschwinglichkeit im direkten Vergleich.

Interaktiver Kanton-Vergleich

Wählen Sie zwei Kantone für einen direkten Vergleich. ·

VS
Radar-Vergleich
Modellbewertung in 6 Kategorien (10 = optimal) – eigene Berechnung von ImmoRechner.ch
Kaufnebenkosten-Vergleich
Konkrete Berechnung bei Ihrem Kaufpreis
CHF 800'000

Modellbasiertes Ranking aller Kantone

Welcher Kanton günstig ist, hängt davon ab, was Sie vorhaben. Wählen Sie Ihre Situation – die Gewichtung und damit die Rangfolge ändern sich entsprechend.

Sie wollen selbst einziehen: Preis, Steuern und Kaufnebenkosten zählen, der Leerstand kaum.

Eigene Modellrechnung: Dieser Score ist keine offizielle Kennzahl des Bundes, der SNB, des BFS oder einer Bank, sondern eine Gewichtung von ImmoRechner.ch. Die Gewichtung bestimmt das Ergebnis mit – deshalb können Sie oben zwischen vier Profilen wählen, und deshalb unterscheiden sich deren Ranglisten deutlich. Welches Profil «richtig» ist, hängt allein von Ihrer Situation ab; keines ist objektiv besser. Die Einzelwerte in der Tabelle sind aussagekräftiger als jeder Gesamtrang.

Datenstand: Die Handänderungssteuer stammt aus der zentralen Faktenbasis (geprüft 26. September 2026); in Kantonen mit Gemeindesteuer ist der gesetzliche Höchstsatz eingesetzt. Die Grundstückgewinnsteuer ist ein Näherungswert aus den kantonalen Steuergesetzen (Stand 18. September 2026). Die Leerstandsquoten sind Werte der Leerwohnungszählung 2025 und gehen mit 15 % in den Score ein. Die Zählung per 1. Juni 2026 (BFS, publiziert am 10. September 2026) liegt vor – national 0,93 % nach 1,00 % im Vorjahr –, bisher aber nur als Medienmitteilung mit einzelnen Kantonswerten, nicht als vollständige Kantonstabelle. Eine Teilaktualisierung würde die Rangfolge verfälschen, deshalb bleibt hier durchgehend der Stand 2025. Wichtig: Die Reihenfolge hat sich seither verändert – amtlich 2026 hat Zug mit 0,20 % die tiefste Quote vor Genf (0,31 %) und Obwalden (0,38 %), die höchsten haben Jura (3,35 %) und Solothurn (1,91 %). Ziehen Sie für den Leerstand die aktuellen Zahlen in der Marktübersicht bei. Kaufpreise, Erschwinglichkeit und Preistrend sind redaktionelle Richtwerte zur Orientierung, keine amtlichen Reihen.
# Kanton Score ErschwinglichkeitErschw. SteuerfussSteuerf. NebenkostenNebenk. Leerstand 2026Leerst. 26 BewertungBew.

Abk.: Erschw. = Erschwinglichkeitsindex · Steuerf. = Steuerfuss · Nebenk. = Kaufnebenkosten · Bew. = Bewertung

Leerstand: Leerwohnungsziffer am 1. Juni 2026, Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Leerwohnungszählung.

Vollständige Vergleichstabelle

Alle steuerrelevanten Kennzahlen nach Kanton. Kaufpreise & Leerstandsquoten → Marktübersicht · Regionale Preisunterschiede erklärt →

Kanton HandänderungssteuerHÄSt. GrundstückgewinnsteuerGGSt. Haltedauerrabatt Steuerfuss (Ø Gemeinde)Steuerf. NotariatNotar.
Zürich (ZH)–Progressiv 10–40%−2%/J ab 5J (min. 10%)~119%0.1–0.3%
Bern (BE)1.8%1.5–38%−3%/J ab 6J~160%0.3–0.5%
Luzern (LU)1.5%7–20%−0.5%/J ab 5J~185%0.2–0.4%
Schwyz (SZ)–5–30%−10%/J ab 5J~80%0.1–0.2%
Zug (ZG)–Pauschal 4%−0.3%/J ab 1J~82%0.1–0.2%
Basel-Stadt (BS)1.5%7–30%−2%/J ab 5J~178%0.3–0.5%
Basel-Landschaft (BL)1.5%8–30%−3%/J ab 5J~195%0.3–0.5%
St. Gallen (SG)1.0%3–40%−2%/J ab 5J~143%0.2–0.4%
Aargau (AG)–4–40%−2%/J ab 5J~116%0.2–0.4%
Thurgau (TG)1.0%5–40%−3%/J ab 5J~152%0.2–0.3%
Graubünden (GR)2.0%5–40%−2%/J ab 5J~100%0.3–0.5%
Wallis (VS)1.0%5–30%−5%/J ab 5J~145%0.3–0.5%
Tessin (TI)2.0%7–30%−2%/J ab 5J~100%0.3–0.5%
Genf (GE)3.0%0–50%−1%/J ab 2J~45%0.3–0.5%
Waadt (VD)2.2%7–30%−2%/J ab 5J~155%0.3–0.5%
Neuenburg (NE)3.3%5–35%−3%/J ab 5J~200%0.3–0.5%

Abk.: HÄSt. = Handänderungssteuer · GGSt. = Grundstückgewinnsteuer · Steuerf. = Steuerfuss · Notar. = Notariat

Die Handänderungssteuer aller erfassten Kantone – mit Ausnahmen für Selbstnutzer und Beispielrechnungen – steht auf Kaufnebenkosten nach Kanton.

Hinweis: Alle Angaben sind Richtwerte und können je nach Gemeinde, Transaktion und individueller Situation abweichen. Steuersätze und Gebühren ändern sich regelmässig. Stand: Juli 2026. Für verbindliche Angaben wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Notar.