Berechnen Sie alle staatlichen Abgaben und Gebühren beim Immobilienerwerb in der Schweiz – nach Kanton aufgeschlüsselt.
Wie funktioniert dieser Rechner?
Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den Gewinn beim Immobilienverkauf erhoben: Verkaufspreis minus ursprüngliche Anschaffungskosten minus wertvermehrende Investitionen (z.B. Anbau, Modernisierung – nicht werterhaltende Reparaturen). Je länger die Haltedauer, desto tiefer der Steuersatz: Viele Kantone gewähren ab 5 Jahren Besitzesdauerrabatte von bis zu 50%. Gezahlt wird die Grundstückgewinnsteuer vom Verkäufer. Die Handänderungssteuer hingegen ist eine Erwerbssteuer und wird beim Kauf fällig.So wird der Grundstückgewinn berechnet
Verkaufen Sie eine Liegenschaft mit Gewinn, erhebt der Kanton eine Grundstückgewinnsteuer. Besteuert wird nicht der ganze Verkaufspreis, sondern der Gewinn:
- Verkaufserlös
- minus Anlagekosten: ursprünglicher Kaufpreis und wertvermehrende Investitionen
- minus anrechenbare Kosten wie Handänderungsabgaben beim Kauf und Maklerprovision beim Verkauf
Werterhaltender Unterhalt zählt nicht dazu. Bewahren Sie deshalb die Belege aller wertvermehrenden Arbeiten auf – sie senken die Steuer beim Verkauf, oft Jahrzehnte später.
Je länger Sie besitzen, desto tiefer die Steuer
Alle Kantone besteuern den Grundstückgewinn progressiv und berücksichtigen die Besitzesdauer. Wer schnell wieder verkauft, zahlt einen Spekulationszuschlag; nach längerer Besitzesdauer gibt es Rabatte. Der Rechner folgt dem Zürcher Modell: Zuschlag bei weniger als zwei Jahren, Rabatt ab fünf Jahren, der bis 20 Jahre auf die Hälfte ansteigt. Andere Kantone kennen abweichende Stufen – das Ergebnis ist deshalb eine Schätzung.
Aufschub bei Ersatzbeschaffung
Verkaufen Sie Ihr selbst bewohntes Eigenheim und kaufen innert angemessener Frist ein neues, selbst bewohntes Objekt in der Schweiz, wird die Steuer in der Regel aufgeschoben, soweit der Erlös wieder investiert wird. Fällig wird sie erst beim späteren Verkauf ohne Ersatz.
Der Rechner zeigt zusätzlich die Abgaben beim Erwerb, also Handänderungssteuer, Grundbuch, Schuldbrief und Notar. Mehr dazu im Kaufnebenkosten-Rechner.