Grundstückgewinnsteuer-Rechner

Was beim Verkauf einer Liegenschaft an Grundstückgewinnsteuer anfällt – und welche Abgaben beim Erwerb dazukommen.

Grundbuch, Steuern & Gebühren

Berechnen Sie alle staatlichen Abgaben und Gebühren beim Immobilienerwerb in der Schweiz – nach Kanton aufgeschlüsselt.

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Transaktionsdaten
750'000
600'000
Einige Kantone gewähren dann einen reduzierten Satz (BS, BL, NE) oder einen Freibetrag (BE).
Besitzesdauer (für Grundstückgewinnsteuer, Jahre)
10
500'000
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Steuer- & Gebührenübersicht
Erwerberkosten total
Veräusserungsabgaben

Wie funktioniert dieser Rechner?

Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den Gewinn beim Immobilienverkauf erhoben: Verkaufspreis minus ursprüngliche Anschaffungskosten minus wertvermehrende Investitionen (z.B. Anbau, Modernisierung – nicht werterhaltende Reparaturen). Je länger die Haltedauer, desto tiefer der Steuersatz: Viele Kantone gewähren ab 5 Jahren Besitzesdauerrabatte von bis zu 50%. Gezahlt wird die Grundstückgewinnsteuer vom Verkäufer. Die Handänderungssteuer hingegen ist eine Erwerbssteuer und wird beim Kauf fällig.

So wird der Grundstückgewinn berechnet

Verkaufen Sie eine Liegenschaft mit Gewinn, erhebt der Kanton eine Grundstückgewinnsteuer. Besteuert wird nicht der ganze Verkaufspreis, sondern der Gewinn:

  • Verkaufserlös
  • minus Anlagekosten: ursprünglicher Kaufpreis und wertvermehrende Investitionen
  • minus anrechenbare Kosten wie Handänderungsabgaben beim Kauf und Maklerprovision beim Verkauf

Werterhaltender Unterhalt zählt nicht dazu. Bewahren Sie deshalb die Belege aller wertvermehrenden Arbeiten auf – sie senken die Steuer beim Verkauf, oft Jahrzehnte später.

Je länger Sie besitzen, desto tiefer die Steuer

Alle Kantone besteuern den Grundstückgewinn progressiv und berücksichtigen die Besitzesdauer. Wer schnell wieder verkauft, zahlt einen Spekulationszuschlag; nach längerer Besitzesdauer gibt es Rabatte. Der Rechner folgt dem Zürcher Modell: Zuschlag bei weniger als zwei Jahren, Rabatt ab fünf Jahren, der bis 20 Jahre auf die Hälfte ansteigt. Andere Kantone kennen abweichende Stufen – das Ergebnis ist deshalb eine Schätzung.

Aufschub bei Ersatzbeschaffung

Verkaufen Sie Ihr selbst bewohntes Eigenheim und kaufen innert angemessener Frist ein neues, selbst bewohntes Objekt in der Schweiz, wird die Steuer in der Regel aufgeschoben, soweit der Erlös wieder investiert wird. Fällig wird sie erst beim späteren Verkauf ohne Ersatz.

Der Rechner zeigt zusätzlich die Abgaben beim Erwerb, also Handänderungssteuer, Grundbuch, Schuldbrief und Notar. Mehr dazu im Kaufnebenkosten-Rechner.

Fragen zum Grundstückgewinnsteuer-Rechner

Das ist kantonal geregelt. Häufig gibt es einen Zuschlag bei sehr kurzer Besitzesdauer von unter zwei Jahren und Rabatte ab rund fünf Jahren, die mit jedem Jahr steigen. Im Kanton Zürich erreicht der Rabatt nach 20 Jahren die Hälfte der Steuer.
Wertvermehrende Investitionen wie Anbau oder Ausbau sowie Kosten des Kaufs und Verkaufs, etwa Handänderungsabgaben und Maklerprovision. Werterhaltender Unterhalt ist nicht anrechenbar.
Bei einer Ersatzbeschaffung für das selbst bewohnte Eigenheim wird die Steuer in der Regel aufgeschoben, soweit der Erlös wieder in das neue Objekt fliesst. Die Frist und die Einzelheiten regelt der Kanton.
Nein, Erbgang und Schenkung schieben die Grundstückgewinnsteuer auf. Sie wird erst fällig, wenn die Erben die Liegenschaft verkaufen – berechnet ab dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser.

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Hinweis: Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen und dienen der Information. Sie ersetzen keine Beratung durch eine Bank, eine Steuer- oder Rechtsfachperson. Richtwerte wie Zinssätze und kantonale Tarife können sich ändern.