Säule-3a-Rechner

Wie viel Sie mit der Säule 3a an Steuern sparen, welches Kapital bis zur Pensionierung entsteht und wie es beim Eigenheim hilft.

3. Säule – Steuerersparnis & Kapitalaufbau

Berechnen Sie Ihre jährliche Steuerersparnis durch Säule-3a-Einzahlungen, das angesparte Kapital bis zur Pensionierung und den Einsatz für die Eigenheimfinanzierung.

ℹ️ Maximaler Einzahlungsbetrag 2026: CHF 7'258 (Angestellte) bzw. CHF 36'288 (Selbständige, max. 20% Nettoeinkommen). Einzahlungen sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
💰
Ihre 3a-Parameter
Jährliche Einzahlung (CHF)
7'258
Ihr aktuelles Alter
35
Rentenalter
65
Rendite / Jahr (%)
3.0%
Ihr Grenzsteuersatz (%)
28.0%
📋
Ihre 3a-Bilanz
Steuerersparnis/Jahr
Gesamtes Kapital bei Pensionierung
Gesamte Steuerersparnis
Nettokapital (nach Auszahlungssteuer)
🏠 Für Eigenheimkäufer: Das angesparte 3a-Kapital darf für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum vorbezogen werden (frühestens 3 Jahre vor Rentenalter oder unbegrenzt für Eigenheim). Der Vorbezug wird getrennt vom Einkommen besteuert (Sondersatz, ca. 8–12%).
⚠️ Die Rendite ist nicht garantiert. Bankkonto: ~0.5%, 3a-Fonds (konservativ): 2–4%, 3a-Aktien (Wertschriften): 4–7% langfristig. Auszahlungssteuer je nach Kanton und Betrag ca. 6–12%.

Wie funktioniert dieser Rechner?

Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorge und einer der steuereffizientesten Sparmechanismen der Schweiz. Einzahlungen sind vollständig vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig (2026: max. CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse). Das angesparte Kapital kann für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum vorbezogen werden – mindert aber die spätere Altersrente. Alternativ kann das 3a-Guthaben als Sicherheit für die Hypothek verpfändet werden. Bei mehreren 3a-Konten lässt sich die Kapitalauszahlungssteuer durch gestaffelte Bezüge in verschiedenen Jahren optimieren.

Steuern sparen mit der Säule 3a

Einzahlungen in die Säule 3a können Sie vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Im Jahr 2026 sind das bis zu CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse; Selbständige ohne Pensionskasse können bis 20 % des Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288. Die Steuerersparnis entspricht ungefähr der Einzahlung mal Ihrem Grenzsteuersatz.

Beispiel: Einzahlung CHF 7'258, Grenzsteuersatz 28 %
Steuerersparnis pro Jahrrund CHF 2'030

Der Rechner zeigt zusätzlich, welches Kapital bis zur Pensionierung entsteht – abhängig von Einzahlung, Rendite und Anlagedauer.

3a-Guthaben für das Eigenheim

Das Guthaben lässt sich auf zwei Arten für selbst bewohntes Wohneigentum einsetzen:

  • Vorbezug: Sie beziehen das Guthaben, um Eigenkapital für den Kauf aufzubringen oder die Hypothek zu reduzieren. Ein Vorbezug ist alle fünf Jahre möglich und wird zu einem reduzierten Satz separat besteuert.
  • Verpfändung und indirekte Amortisation: Das Guthaben bleibt angelegt und dient der Bank als Sicherheit.

Die Säule 3a zählt als «hartes» Eigenkapital – anders als die Pensionskasse, die höchstens die Hälfte des Mindest-Eigenkapitals decken darf.

Nach 2029: der Abzug bleibt

Mit dem Systemwechsel ab dem 1. Januar 2029 fällt der Schuldzinsabzug bei selbst bewohntem Wohneigentum weg. Der 3a-Abzug bleibt unverändert – die Säule 3a bleibt also attraktiv, auch wenn sich ihre Kopplung an die Hypothek steuerlich nicht mehr lohnt. Mehr dazu im Amortisationsrechner.

Fragen zum Säule-3a-Rechner

Angestellte mit Pensionskasse bis CHF 7'258. Selbständige ohne Pensionskasse bis 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288. Massgebend ist die Gutschrift bis Ende Jahr.
Ungefähr die Einzahlung mal Ihren Grenzsteuersatz. Bei CHF 7'258 und 28 % sind das rund CHF 2'030 im Jahr. Bei der Auszahlung wird das Kapital separat und zu einem reduzierten Satz besteuert.
Ja, für selbst bewohntes Wohneigentum – als Vorbezug für Eigenkapital oder Amortisation, oder als Verpfändung. Ein Vorbezug ist alle fünf Jahre möglich.
Oft ja. Weil die Auszahlung progressiv besteuert wird, kann es günstiger sein, das Guthaben auf mehrere Konten zu verteilen und in verschiedenen Jahren zu beziehen.

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Hinweis: Alle Berechnungen sind unverbindliche Schätzungen und dienen der Information. Sie ersetzen keine Beratung durch eine Bank, eine Steuer- oder Rechtsfachperson. Richtwerte wie Zinssätze und kantonale Tarife können sich ändern.