Datenstand

Jeder Wert, mit dem diese Website rechnet – mit Quelle und Datum der letzten Prüfung. Vollständig, ohne Ausnahme.

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Tragbarkeit, Eigenkapital und Amortisation

WertAktuell
Kalkulatorischer Zinssatz 5 %
Maximale Tragbarkeitsquote 33 %
Unterhalt und Nebenkosten, vom Kaufpreis 1 %
Amortisationspflicht ab Belehnung von 66,67 %
Amortisationsfrist der 2. Hypothek 15 Jahre
Mindest-Eigenkapital 20 %
davon «hart» (nicht aus der Pensionskasse) 10 %

Quelle: SBVg, Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen (Dezember 2023, von der FINMA anerkannt): 10 % Eigenmittel nicht aus der 2. Säule, Differenz Kaufpreis–Belehnungswert ebenfalls, Amortisation innert 15 Jahren auf 2/3; übrige Werte Bankpraxis · Geprüft: vor 43 Tagen

Tragbarkeit nach der Pensionierung (Bankpraxis)

WertAktuell
Rentenalter (AHV-Referenzalter) 65 Jahre
Höchste Tragbarkeitsgrenze im Alter bei einzelnen Banken 38 %

Quelle: AHV-Referenzalter (AHV 21); Bankpraxis: zweite Hypothek bis zur Pensionierung amortisiert und Tragbarkeit mit Renteneinkommen geprüft (u. a. Migros Bank, Raiffeisen mit 38 % Grenze) · Geprüft: vor 43 Tagen

Maximalbeträge Säule 3a

WertAktuell
Beitragsjahr 2026
Maximalbetrag mit Pensionskasse CHF 7'258
Maximalbetrag ohne Pensionskasse CHF 36'288
Bezug frühestens … Jahre vor dem Referenzalter (Art. 3 BVV 3) 5 Jahre
Bezug für Wohneigentum höchstens alle … Jahre (Art. 3 Abs. 4 BVV 3) 5 Jahre

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Bezug: Art. 3 BVV 3 (Fedlex, geprüft 01.10.2026) · Geprüft: vor 51 Tagen

Hypothekarischer Referenzzinssatz

WertAktuell
Aktueller Satz 1,25 %
Gültig seit 2. September 2025
Nächste Publikation 1. Dezember 2026
Zulässige Mietzinserhöhung je +0,25 Pp 3 %
Senkungsanspruch je −0,25 Pp 2,91 %

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) · Geprüft: vor 50 Tagen

AHV-Altersrente

WertAktuell
Gültig für 2026
Minimale volle Altersrente pro Monat CHF 1'260
Maximale volle Altersrente pro Monat CHF 2'520
Ehepaare: Summe beider Renten höchstens, in % der Maximalrente 150 %
Volle Beitragsdauer 44 Jahre
Auszahlungen pro Jahr (inkl. 13. Altersrente ab Dezember 2026) 13

Quelle: Art. 34, 35, 38 AHVG (Fedlex); BSV, «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026» (06.11.2025): Minimalrente CHF 1'260, Maximalrente CHF 2'520, Ehepaare höchstens CHF 3'780, 13. Altersrente = ein Zwölftel der jährlich ausbezahlten Altersrenten · Geprüft: vor 41 Tagen

Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)

WertAktuell
Mindestumwandlungssatz (BVG-Obligatorium) 6,8 %
BVG-Mindestzins 1,25 %
Anspruch auf Kapitalbezug, Anteil am Altersguthaben 25 %
Vorbezug für Wohneigentum bis vor dem Altersleistungsanspruch 3 Jahre
Mindestbetrag eines Vorbezugs für Wohneigentum (Art. 5 WEFV) CHF 20'000
Vorbezug höchstens alle … Jahre (Art. 5 WEFV) 5 Jahre
Begrenzter Vorbezug ab Alter (Art. 30c BVG) 50
Auszahlung spätestens nach … Monaten (Art. 6 WEFV) 6
Steuerrückerstattung nach Wiedereinzahlung verlangen innert … Jahren (Art. 83a BVG) 3 Jahre
Einkäufe: Kapitalbezug gesperrt während … Jahren (Art. 79b BVG) 3 Jahre

Quelle: Art. 14, 30c, 37 BVG (Fedlex); Bundesrat, Mindestzinssatz 2026 bleibt bei 1,25 % (05.11.2025); Wohneigentumsförderung: Art. 30b–30e, 79b, 83a BVG und Art. 1, 4, 5, 6, 10, 11 WEFV (Fedlex, geprüft 01.10.2026) · Geprüft: vor 41 Tagen

Direkte Bundessteuer auf Renten und Kapitalbezug

WertAktuell
Tarif für das Steuerjahr 2026
Kapitalbezug aus Vorsorge: Steuer = Tarif geteilt durch 5
Versicherungsabzug Alleinstehende CHF 1'800
Versicherungsabzug Ehepaare CHF 3'700
Verheiratetenabzug CHF 2'800
Steuerbeträge darunter werden nicht erhoben CHF 25

Quelle: Art. 22, 33, 35, 36, 38 DBG (Fedlex, Stand 02.09.2026); Tarife gemäss Verordnung des EFD vom 10.09.2025 über die kalte Progression, in Kraft seit 01.01.2026 · Geprüft: vor 41 Tagen

Mietrecht: Regeln zur Mietzinsgestaltung

WertAktuell
Überwälzbarer Anteil der Teuerung (Art. 16 VMWG) 40 %
Allgemeine Kostensteigerung pro Jahr – Annahme des Referenzzinssatz-Rechners, keine gesetzliche Pauschale 0,5 %
Herabsetzungsbegehren: Antwortfrist des Vermieters, Tage (Art. 270a OR) 30
… danach Frist für die Schlichtungsbehörde, Tage (Art. 270a OR) 30
Kündigungsfrist für Wohnungen, Monate (Art. 266c OR) 3
Frist zur Anfechtung einer Mietzinserhöhung, Tage (Art. 270b OR) 30
Indexmiete nur bei Mindestvertragsdauer (Art. 269b OR) 5 Jahre
Frist zur Anfechtung des Anfangsmietzinses, Tage (Art. 270 OR) 30
Zulässige Nettorendite: Zuschlag auf den Referenzzinssatz, Prozentpunkte 2
… gilt bis zu einem Referenzzinssatz von 2 %

Quelle: Art. 266c, 269, 269a, 269b, 270, 270a, 270b OR; Art. 13, 16, 17 VMWG (Fedlex); BGE 147 III 14 vom 26.10.2020; Bundesrat, Medienmitteilung vom 25.09.2026; Kostenpauschale: Annahme des Rechners · Geprüft: vor 38 Tagen

Systemwechsel Wohneigentumsbesteuerung ab 2029

WertAktuell
Volksabstimmung 28. September 2025
Ja-Anteil 57,7 %
Inkrafttreten 1. Januar 2029
Letzte Steuerperiode nach heutigem Recht 2028
Energieabzug kantonal möglich längstens bis 2050
Ersterwerberabzug Schuldzinsen, Ehepaare (1. Jahr) CHF 10'000
Ersterwerberabzug Schuldzinsen, übrige (1. Jahr) CHF 5'000
Abnahme pro Jahr, in % des Höchstbetrags 10 %
Gilt auch für Erstkäufe so viele Jahre vor 2029 10 Jahre

Quelle: Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vom 20.12.2024 (Art. 33a, 205g DBG; Art. 9b, 78h StHG), Inkraftsetzung durch den Bundesrat am 1. April 2026; Wortlaut nach Steuerverwaltung TG, Steuerseminar 14.11.2025 · Geprüft: vor 42 Tagen

Übrige Kaufnebenkosten (Notariat, Grundbuch, Schuldbrief)

WertAktuell
Notariat, unteres Ende 0,2 %
Notariat, oberes Ende 0,5 %
Grundbuch, unteres Ende 0,1 %
Grundbuch, oberes Ende 0,3 %
Schuldbrief, unteres Ende 0,1 %
Schuldbrief, oberes Ende 0,3 %
Summe ohne Handänderungssteuer, unten 0,6 %
Summe ohne Handänderungssteuer, oben 1,3 %

Quelle: Redaktionelle Richtwerte, kantonale Notariatstarife · Geprüft: vor 46 Tagen

Handänderungssteuer je Kanton

KantonSatzBesonderheit
Aargau (AG) keine keine Steuer, Grundbuchabgabe 0,4 %
Glarus (GL) keine keine Steuer, Grundbuchgebühr 0,35 %
Schaffhausen (SH) keine keine Steuer, Grundbuch- und Beurkundungsgebühr 0,7 %
Schwyz (SZ) keine –
Tessin (TI) keine keine Steuer im engeren Sinn, aber Grundbuchabgabe 1,1 % (über CHF 2 Mio. 1,3 %)
Uri (UR) keine keine Steuer, Grundbuchgebühr 0,2 %
Zug (ZG) keine –
Zürich (ZH) keine –
Appenzell Innerrhoden (AI) 1 % –
Nidwalden (NW) 1 % –
St. Gallen (SG) 1 % –
Thurgau (TG) 1 % –
Wallis (VS) 1,0–1,5 % + Gemeinde gestaffelt: 1,0 % bis CHF 500'000, 1,3 % bis CHF 1 Mio., 1,5 % darüber; zuzüglich Gemeindezuschlag bis 50 %
Freiburg (FR) 1,5 % + Gemeinde zuzüglich Gemeindezuschlag bis 100 % der Kantonssteuer; Selbstnutzer beim ersten Wohneigentum: bis CHF 1 Mio. Kaufpreis erste CHF 500'000 steuerfrei, bis CHF 1,5 Mio. erste CHF 250'000
Luzern (LU) 1,5 % –
Obwalden (OW) 1,5 % je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer geschuldet
Bern (BE) 1,8 % Selbstnutzer: erste CHF 800'000 steuerfrei
Appenzell Ausserrhoden (AR) bis 2 % Gemeindesteuer, höchstens 2 % – viele Gemeinden tiefer; je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer geschuldet
Graubünden (GR) bis 2 % Gemeindesteuer, höchstens 2 % – der Kanton selbst erhebt keine; viele Gemeinden tiefer
Jura (JU) 2,1 % Selbstnutzer beim ersten Erwerb im Kanton: 1,7 %
Solothurn (SO) 2,2 % Selbstnutzer: keine
Waadt (VD) 2,2 % + Gemeinde zuzüglich Gemeindezuschlag bis 50 % der Kantonssteuer
Basel-Landschaft (BL) 2,5 % Selbstnutzer: keine; sonst je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer geschuldet
Basel-Stadt (BS) 3 % Selbstnutzer: 1,5 %
Genf (GE) 3 % –
Neuenburg (NE) 3,3 % Selbstnutzer: 2,2 %

Ohne Handänderungssteuer: ZH, UR, SZ, GL, ZG, SH, AG, TI. Quelle: ESTV, Dossier Steuerinformationen «Handänderungssteuer» (Stand der Gesetzgebung 1.1.2022) und «Geltende Steuern» (Stand 1.1.2026); Wallis: Gesetz über die Handänderungssteuer (SGS 643.1) Art. 14/15; Freiburg: Revision per 1.1.2024; Solothurn: Praxis Steueramt 2024 · Geprüft: vor 43 Tagen
Alle 26 Kantone. Details und Beispielrechnungen auf Kaufnebenkosten nach Kanton.

Erbschaftssteuer auf direkte Nachkommen

Die meisten Kantone stellen direkte Nachkommen steuerfrei. Ausnahmen:

  • Waadt: besteuert, Freibetrag CHF 1 Mio. pro Abstammungslinie (seit 2025)
  • Neuenburg: rund 3 % ab CHF 50'000
  • Luzern: kantonal steuerfrei, einzelne Gemeinden erheben eine Erbschaftssteuer

Schwyz und Obwalden erheben gar keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Quelle: Kantonale Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze · Geprüft: vor 51 Tagen

Referenzzinssatz: bisheriger Verlauf

Gültig abSatz
Sep 20251,25 %
Mär 20251,5 %
Dez 20231,75 %
Jun 20231,5 %
Mär 20201,25 %
Jun 20171,5 %
Jun 20151,75 %
Sep 20132 %
Sep 20083,5 %

Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) · Nächste Publikation: 1. Dezember 2026

Werte, die nicht hier stehen

Zwei Kategorien fehlen auf dieser Seite, und zwar bewusst:

  • Laufende Marktdaten – Hypothekarzinsen, SARON, Leitzins und der Immobilienpreisindex werden wöchentlich automatisch von SNB und BFS bezogen und stehen mit Quelle und Abrufdatum in der Marktübersicht. Sie ändern sich zu oft für eine redaktionelle Prüfung.
  • Redaktionelle Richtwerte – kantonale Quadratmeterpreise, Erschwinglichkeit und Preistrends im Kanton-Vergleich sind Orientierungswerte und keine amtlichen Reihen. Sie sind dort als solche gekennzeichnet.

Wenn ein Wert nicht stimmt

Bei diesen Themen sind falsche Werte teuer. Wenn Ihnen einer auffällt, melden Sie ihn bitte über die Adresse im Impressum – mit Angabe des Werts und der erwarteten Zahl. Korrekturen werden nachgeführt und das Prüfdatum entsprechend angepasst.

Hinweis: Die Tragbarkeits-, Eigenkapital- und Amortisationsregeln sind übliche Bankpraxis und nicht gesetzlich vorgeschrieben; jede Bank legt ihre Kriterien selbst fest. Steuersätze und Tarife können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr.