Kaufnebenkosten nach Kanton

Der grösste Unterschied beim Immobilienkauf liegt nicht im Notariat, sondern in der Handänderungssteuer – zwischen null und 3,3 % des Kaufpreises, je nachdem, wo Sie kaufen.

Zuletzt geprüft: · Quelle: Kantonale Steuergesetze
Kurzantwort: Die verbreitete Faustregel «3 bis 5 % Kaufnebenkosten» gilt so nicht. In ZH, ZG, SZ, UR, GL, SH, AG, TI gibt es gar keine Handänderungssteuer – dort bleiben oft nur rund 1 bis 1,5 % für Notariat, Grundbuch und Schuldbrief. In Neuenburg, Genf oder Basel-Stadt kommen dagegen 3 % und mehr allein an Steuer dazu. Bei einem Kaufpreis von CHF 1'000'000 ist das ein Unterschied von rund CHF 33'000.

Handänderungssteuer aller erfassten Kantone

Sortiert vom tiefsten zum höchsten Satz. Die Sätze stammen aus den kantonalen Steuergesetzen und werden zentral gepflegt – dieselben Werte verwendet der Kaufnebenkosten-Rechner.

Kanton Satz bei CHF 500'000 bei CHF 1 Mio. Besonderheit
Aargau (AG) keine
Schwyz (SZ) keine
Tessin (TI) keine
Zug (ZG) keine
Zürich (ZH) keine
Nidwalden (NW) 1 % CHF 5'000 CHF 10'000
St. Gallen (SG) 1 % CHF 5'000 CHF 10'000
Thurgau (TG) 1 % CHF 5'000 CHF 10'000
Wallis (VS) 1,2 % CHF 6'000 CHF 12'000
Freiburg (FR) 1,5 % CHF 7'500 CHF 15'000 zuzüglich Gemeindezuschlag
Graubünden (GR) 1,5 % CHF 7'500 CHF 15'000 zuzüglich Gemeindezuschlag
Luzern (LU) 1,5 % CHF 7'500 CHF 15'000
Obwalden (OW) 1,5 % CHF 7'500 CHF 15'000
Bern (BE) 1,8 % CHF 9'000 CHF 18'000 Selbstnutzer: erste CHF 800'000 steuerfrei
Solothurn (SO) 2,2 % CHF 11'000 CHF 22'000
Waadt (VD) 2,2 % CHF 11'000 CHF 22'000 zuzüglich Gemeindezuschlag
Basel-Landschaft (BL) 2,5 % CHF 12'500 CHF 25'000 Selbstnutzer: keine
Basel-Stadt (BS) 3 % CHF 15'000 CHF 30'000 Selbstnutzer: 1,5 %
Genf (GE) 3 % CHF 15'000 CHF 30'000
Neuenburg (NE) 3,3 % CHF 16'500 CHF 33'000 Selbstnutzer: 2,2 %
Die Beispielspalten sind auf schmalen Bildschirmen ausgeblendet.

Nicht aufgeführte Kantone erheben teils ebenfalls keine Handänderungssteuer (siehe Kurzantwort) oder werden nachgeführt, sobald der Satz belegt ist. Bei Waadt, Freiburg und Graubünden kommt zum Kantonssatz ein Gemeindezuschlag – der effektive Satz liegt dort über dem Tabellenwert.

Was sonst noch anfällt

Neben der Handänderungssteuer fallen beim Kauf weitere einmalige Kosten an. Diese sind kantonal und je nach Notariat unterschiedlich; die folgenden Spannen sind redaktionelle Richtwerte zur Orientierung, keine amtlichen Tarife:

  • Notariatskosten: rund 0,2 %–0,5 % des Kaufpreises. In Kantonen mit Amtsnotariat sind sie tariflich festgelegt, im freien Notariat verhandelbar.
  • Grundbuchgebühr: rund 0,1 %–0,3 % für die Eigentumsübertragung.
  • Schuldbrief: Errichtung eines neuen Schuldbriefs rund 0,1 %–0,3 % des Pfandbetrags. Ein bestehender Schuldbrief kann oft übernommen werden – das spart diesen Posten ganz und wird häufig übersehen.
  • Maklerprovision: trägt in der Regel die Verkäuferschaft. Sie gehört nur dann in Ihre Rechnung, wenn Sie selbst einen Käufermakler beauftragen.

Drei Beispiele durchgerechnet

Gegenübergestellt sind ein Kanton ohne Handänderungssteuer (Zürich) und der teuerste Kanton (Neuenburg, ohne Selbstnutzer-Ermässigung). Die übrigen Nebenkosten sind mit 0,6 % bis 1,3 % des Kaufpreises angesetzt.

Kaufpreis Zürich (0 % Steuer) Neuenburg (3,3 % Steuer) Differenz
CHF 500'000 CHF 3'000–6'500
0,6 %–1,3 % des Kaufpreises
CHF 19'500–23'000
3,9 %–4,6 % des Kaufpreises
CHF 16'500
CHF 1'000'000 CHF 6'000–13'000
0,6 %–1,3 % des Kaufpreises
CHF 39'000–46'000
3,9 %–4,6 % des Kaufpreises
CHF 33'000
CHF 2'000'000 CHF 12'000–26'000
0,6 %–1,3 % des Kaufpreises
CHF 78'000–92'000
3,9 %–4,6 % des Kaufpreises
CHF 66'000

Die Spanne zeigt, warum eine schweizweite Pauschale irreführt: Bei CHF 1'000'000 reicht die Bandbreite von rund CHF 6'000 bis CHF 46'000 – ein Faktor von über sechs, allein abhängig vom Kanton.

Mit Ihrem Kanton und Kaufpreis rechnen

Der Kaufnebenkosten-Rechner nimmt Ihren Kanton, den Kaufpreis und die einzelnen Posten – inklusive optionaler Käufermaklerprovision.

Zum Kaufnebenkosten-Rechner →

Ermässigungen für Selbstnutzer

Mehrere Kantone entlasten, wer die Liegenschaft selbst bewohnt:

  • Bern: Selbstnutzer: erste CHF 800'000 steuerfrei (ordentlicher Satz 1,8 %)
  • Basel-Stadt: Selbstnutzer: 1,5 % (ordentlicher Satz 3 %)
  • Basel-Landschaft: Selbstnutzer: keine (ordentlicher Satz 2,5 %)
  • Neuenburg: Selbstnutzer: 2,2 % (ordentlicher Satz 3,3 %)

Voraussetzungen, Mindestwohndauer und Fristen regelt jeder Kanton selbst – bei einem späteren Verkauf oder einer Umnutzung innert der Frist kann die Ermässigung nachbelastet werden. Klären Sie das vor dem Kauf mit dem Notariat.

Kaufnebenkosten müssen zusätzlich aus Eigenkapital kommen

Die Bank finanziert höchstens 80 % des Belehnungswerts. Die Kaufnebenkosten kommen deshalb zusätzlich zu den 20 % Eigenkapital – die Standardhypothek deckt sie nicht. Wer knapp kalkuliert, sollte das früh einrechnen: Bei CHF 1'000'000 Kaufpreis in Neuenburg sind das gut CHF 46'000 zusätzlich zu CHF 200'000 Eigenkapital. Wie viel insgesamt tragbar ist, zeigt Wie viel Haus kann ich mir leisten?.

Häufige Fragen

Gibt es Ermässigungen für Selbstnutzer?

Ja, in mehreren Kantonen. Bern stellt für Selbstnutzer die ersten CHF 800'000 steuerfrei, Basel-Stadt halbiert den Satz auf 1,5 %, Neuenburg reduziert auf 2,2 % und Basel-Landschaft verzichtet für sie ganz. Die Voraussetzungen und Fristen regelt jeder Kanton selbst – die vollständige Liste steht oben im Abschnitt «Ermässigungen für Selbstnutzer».

In welchen Kantonen gibt es keine Handänderungssteuer?

Keine Handänderungssteuer erheben ZH, ZG, SZ, UR, GL, SH, AG, TI. Dort bleiben im Wesentlichen Notariat, Grundbuch und Schuldbrief – zusammen oft rund 1 bis 1,5 % des Kaufpreises statt der oft genannten 3 bis 5 %.

Welcher Kanton hat die höchste Handänderungssteuer?

Neuenburg mit 3,3 %, für Selbstnutzer reduziert auf 2,2 %. Danach folgen Genf und Basel-Stadt mit je 3 %; Basel-Stadt reduziert für Selbstnutzer auf 1,5 %. In Waadt, Freiburg und Graubünden kommt zum Kantonssatz ein Gemeindezuschlag.

Wer bezahlt die Handänderungssteuer?

Das regelt das kantonale Recht. Verbreitet ist eine hälftige Teilung zwischen Käufer und Verkäufer, in einigen Kantonen ist die Käuferschaft allein Steuerschuldnerin. Vertraglich kann davon oft abgewichen werden. Die Rechner auf dieser Website belasten die Steuer vorsichtshalber vollständig dem Käufer – das ist die konservative Annahme.

Kann ich die Kaufnebenkosten über die Hypothek finanzieren?

In der Regel nicht. Die Bank finanziert höchstens 80 % des Belehnungswerts; die Nebenkosten müssen Sie zusätzlich aus eigenen Mitteln aufbringen.

Sind Kaufnebenkosten steuerlich abziehbar?

Nicht vom Einkommen. Sie gelten aber in vielen Kantonen als Anlagekosten und werden beim späteren Verkauf vom Grundstückgewinn abgezogen – das senkt die Grundstückgewinnsteuer. Bewahren Sie die Belege deshalb über die ganze Besitzdauer auf.

Weiter rechnen

Hinweis: Die Handänderungssteuersätze stammen aus den kantonalen Steuergesetzen und werden regelmässig überprüft; Notariats-, Grundbuch- und Schuldbriefkosten sind redaktionelle Richtwerte zur Orientierung und keine amtlichen Tarife. Massgeblich ist im Einzelfall die Abrechnung des zuständigen Notariats. Sätze und Ermässigungen können sich ändern.

Grundlage: Handänderungssteuer der Kantone – Kantonale Steuergesetze (geprüft ). Alle Formeln und Annahmen →